VV RVG Nr. 2300, ZPO § 91 Abs. 1 S. 1Festsetzung der für ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen GeschäftsgebührBGH, Beschl. v. 14.08.2008 – I ZB 87/07 Fundstelle: RVGreport 2008, S. 467
Die dem Prozessbevollmächtigten des Verfügungsbeklagten für ein vorgerichtliches Abwehrschreiben angefallene Geschäftsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren nicht geltend gemacht werden. Leitsatz des Bearbeiters des RVGreports