Wenn eine Partei die Gestellung eines sachverständigen Zeugen zu einem Gerichtstermin für erforderlich halten durfte, kann sie die Erstattung der hierdurch entstandenen Auslagen bis zu der Höhe verlangen, in der der sachverständige Zeuge bei einer Heranziehung durch das Gericht nach dem JVEG zu entschädigen gewesen wäre.Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 91 Abs. 1

Kosten für gestellten sachverständigen Zeugen

OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.05.2011 – 14 W 955/11 Fundstelle: AGS 2011, S. 515 f.

Wenn eine Partei die Gestellung eines sachverständigen Zeugen zu einem Gerichtstermin für erforderlich halten durfte, kann sie die Erstattung der hierdurch entstandenen Auslagen bis zu der Höhe verlangen, in der der sachverständige Zeuge bei einer Heranziehung durch das Gericht nach dem JVEG zu entschädigen gewesen wäre.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 115 Abs. 3; SGB XII § 90

Kein Einsatz von Schmerzensgeld im Rahmen der Prozesskostenhilfe

BVerwG, Beschl. v. 26.05.2011 – 5 B 26.11 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 396

Schmerzendgeld ist im Rahmen der Prozesskostenhilfe grundsätzlich nicht als Vermögen einzusetzen.

 

Leitsatz des Gerichts

Gibt der Rechtsanwalt Veranlassung zur außerordentlichen Kündigung des Mandats, so ist er wegen Interessenfortfalls verpflichtet, Gebühren zurückzuzahlen, die infolge der Beauftragung eines neuen Anwalts erneut entstehen. Voraussetzung ist jedoch, dass die entsprechenden Gebühren bei dem neuen Anwalt im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung tatsächlich auch schon angefallen sind.Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BGB § 628; VV RVG Nr. 3100, 3104

Interessenwegfall nach Mandatskündigung

OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.05.2011 – 16 U 2/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 320 f.

Gibt der Rechtsanwalt Veranlassung zur außerordentlichen Kündigung des Mandats, so ist er wegen Interessenfortfalls verpflichtet, Gebühren zurückzuzahlen, die infolge der Beauftragung eines neuen Anwalts erneut entstehen. Voraussetzung ist jedoch, dass die entsprechenden Gebühren bei dem neuen Anwalt im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung tatsächlich auch schon angefallen sind.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

1.    Verpflichtet sich der Vermieter in einem Räumungsrechtsstreit zur Zahlung einer „Abfindung“, damit der Mieter der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses zustimmt und auszieht, so führt die vereinbarte Abfindung nicht zu einem Mehrwert des Vergleichs. 

2.    Verlangt der Beklagte widerklagend Ersatz seiner zur Abwehr der Kündigung vorgerichtlich aufgewandten Anwaltskosten, so handelt es sich nicht um eine wertneutrale Nebenforderung; vielmehr führt die Widerklage zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes. Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Übernimmt die mit Prozesskostenhilfe prozessierende Partei in einem gerichtlichen Vergleich die Gerichtskosten, kann sie den Prozessvergleich später nicht wegen Irrtums anfechten, wenn sie dem Prozessgegner Gerichtskosten zu erstatten hat, die dieser verauslagt hat.Leitsatz der Schriftleitung der AGS

GKG §§ 41, 45 Abs. 1; GKG-KostVerz. Nr. 1900

Kein Vergleichsmehrwert durch Vereinbarung einer Abfindung für Räumung; Werterhöhung durch wiederklage auf Ersatz vorgerichtlicher Abwehrkosten

OLG Hamm, Beschl. v. 17.05.2011- 7 W 13/11 Fundstelle: AGS 2011, S. 448 f.

1.    Verpflichtet sich der Vermieter in einem Räumungsrechtsstreit zur Zahlung einer „Abfindung“, damit der Mieter der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses zustimmt und auszieht, so führt die vereinbarte Abfindung nicht zu einem Mehrwert des Vergleichs. 

2.    Verlangt der Beklagte widerklagend Ersatz seiner zur Abwehr der Kündigung vorgerichtlich aufgewandten Anwaltskosten, so handelt es sich nicht um eine wertneutrale Nebenforderung; vielmehr führt die Widerklage zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BGB §§ 119 Abs. 1, 121 Abs. 1, 143 Abs. 1; ZPO §§ 122 Abs. 1 Nr. 1 a, 123; GKG §§ 29 Nr. 1 und 2, 31 Abs. 3

Kostenhaftung des Übernahmeschuldners bei Prozesskostenhilfe

OLG Hamm, Beschl. v. 17.05.2011 – I-28 U 60/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 546 ff.

Übernimmt die mit Prozesskostenhilfe prozessierende Partei in einem gerichtlichen Vergleich die Gerichtskosten, kann sie den Prozessvergleich später nicht wegen Irrtums anfechten, wenn sie dem Prozessgegner Gerichtskosten zu erstatten hat, die dieser verauslagt hat.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

FAO § 5 S. 1 HS 1

Anerkennung von Fällen eines anwaltlichen freien Mitarbeiters

BGH, Beschl. v. 16.05.2011 – AnwZ (Brfg) 7/10 = BeckRS 2011, 16680 Fundstelle: NJW-Spezial 2011, S. 479

Ob die von einem anwaltlichen freien Mitarbeiter bearbeiteten Mandate anerkannt werden können, ist nicht bei der Frage der anwaltlichen Berufsausübung, sondern bei der Frage zu prüfen, ob der Anwalt die Fälle persönlich und weisungsfrei i. S. von § 5 S. 1 Halbs. 1 FAO bearbeitet hat.

 

Leitsatz der Schriftleitung NJW Spezial

Unterkategorien

Seite 163 von 277

Suche nach Pflichtverteidigern

Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

Suche nach Pflichtverteidigern

Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

weitere Informationen

Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

Informationen zu beA-Störungen