§§ 56, 33 RVG
Gerichtliche Zuständigkeit bei Festsetzung der Vergütung für Beratungshilfe
OLG Koblenz, Beschl,.v. 28.11.2011 – 14 W 694/11 Fundstelle: RVG-Report 2012, S. 179
Durch das seit September 2009 gültige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich nichts daran geändert, dass die Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe auch dann nicht gegeben ist, wenn die Beratung in einer Familiensache erfolgt ist. Beschwerdegericht ist das Landgericht.
Leitsatz des Gerichts