§ 15 RVG; Nr. 2300 VV RVG; §§ 249, 280, 286 BGB

Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage

BGH, Urt. v. 13.12.2011 – VI ZR 274/10 Fundstelle: RVG-Report 2012, S. 154

Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.

 

Leitsatz des Gerichts