GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 19 Abs. 3; BRAO §§ 2 Abs. 2, 59 c ff.; HGB §§ 105, 161 Abs. 1; BVerfGG §§ 23 Abs. 1 2 Halbs. 1, 92

Keine Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG

BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 6.12.2011 – 1 BvR 2280/11 Fundstelle: NJW 2012, S. 993

 

  1. Es spricht viel dafür, dass die Auffassung des BGH (NJW 2011, 3036), nach der eine Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG nicht zugelasse werden darf, mit Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.
  2. Zu den Anforderungen an eine hinreichende (substanziierte) Begründung von Verfassungsbeschwerden. 

 

Leitsatz der Redaktion NJW

FamGKG KostVerz Vorbem. 1.3.1 Abs. 1 Nr. 2; GKG KostVerz Vorbem. 2 Abs. 3 S. 2; BGB § 631 b

Keine Gerichtskosten bei familiengerichtlicher Genehmigung der Unterbringung eines Kindes

OLG Hamm, Beschl. v. 05.12.2011 – 6 UF 197/1 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 316 f.

 

Verfahren auf familiengerichtliche Genehmigung der Unterbringung eines Kindes sind gerichtsgebührenfrei; auch etwaige Sachverständigenkosten können von den Kindeseltern nicht erhoben werden.

 

Leitsatz des Gerichts

BRAO §§ 43, 43 b; PartGG § 11 Abs. 1 Satz 1

Werbung mit der Bezeichnung „C & Partner Rechtsanwälte“

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.12.2011 – 2 AGH 9-12/11 Fundstelle: NJW Spezial 2012, S. 447

§ 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG untersagt allen Gesellschaften, die nicht in der Rechtsform der Partnerschaft firmieren, die Führung der Zusätze „& Partner“ oder „Partnerschaft“, soweit diese Gesellschaften nach Inkrafttreten des PartGG gegründet oder umbenannt wurden.

Durch das seit September 2009 gültige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich nichts daran geändert, dass die Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe auch dann nicht gegeben ist, wenn die Beratung in einer Familiensache erfolgt ist. Beschwerdegericht ist das Landgericht. Leitsatz des Gerichts

§§ 56, 33 RVG

Gerichtliche Zuständigkeit bei Festsetzung der Vergütung für Beratungshilfe

OLG Koblenz, Beschl,.v. 28.11.2011 – 14 W 694/11 Fundstelle: RVG-Report 2012, S. 179

Durch das seit September 2009 gültige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich nichts daran geändert, dass die Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe auch dann nicht gegeben ist, wenn die Beratung in einer Familiensache erfolgt ist. Beschwerdegericht ist das Landgericht.

 

Leitsatz des Gerichts

§ 11 BORA

Keine Auskunftspflicht gegenüber RechtsschutzversicherungAnwG Frankfurt a. M., Urteil vom 23.11.2011 – IV AG 69/11 – 4 EV 231/11 = BeckRS 2012, 07478 Fundstelle: NJW-Spezial 2012, S. 255

Ein Anwalt hat gegenüber einer Rechtsschutzversicherung keine berufsrechtliche Pflicht, Auskünfte über den Mandatsverlauf zu geben. § 11 BORA stellt eine reine Mandantenschutzvorschrift dar, die mangels vertraglicher Beziehungen zwischen Rechtsschutzversicherer und Anwalt keine Anwendung findet.

 

Leitsatz des Gerichts

§ 6 BORA

Bezeichnung „Kanzlei-Niedersachsen“

OLG Celle, Urteil vom 17.11.2011 – 13 U 168/11 = BeckRS 2012, 03386 Fundstelle: NJW-Spezial 2012, S. 222

Wirbt eine Anwaltssozietät mit der Bezeichnung „Kanzlei-Niedersachsen“, liegt hierin kein Verstoß gegen § 6 BORA, da der Rechtsuchende diese Bezeichnung rein geografisch versteht.

 

Leitsatz des Gerichts

1.    Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.

2.    Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt.Leitsatz des Gerichts

RVG §§ 3 a Abs. 1 S. 1, 60, 61 Abs. 2; BGB § 126 b

Maßgebliches Übergangsrecht für die Vergütungsvereinbarung; Anforderungen an die Textform

BGH, Urt. v. 03.11.2011 – IX ZR 47/11 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 21 ff.

1.    Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.

2.    Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt.

Leitsatz des Gerichts

Der Stichentscheid des Rechtsanwalts gem. § 18 ARB 2000/§ 17 ARB 75 darf sich darauf beschränken, sich mit den Argumenten auseinanderzusetzen, auf die der Versicherer seine Deckungsablehnung gestützt hat. Der Versicherer ist gehalten, in seiner Deckungsablehnung alle Gründe anzuführen, warum er keinen Rechtsschutz gewähren will.Ist der Stichentscheid durch den Rechtsanwalt erfolgt, ist ein Nachschieben von weiteren Ablehnungsgründen nicht mehr möglich.  Leitsatz des Gerichts

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