BORA § 12 Abs. 1

Verstoß gegen das Umgehungsverbot bei Tätigkeit in eigener Sache

AnwG Frankfurt a. M., Beschluss vom 11.05.2017 - IV AG 72/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 478 f.

Ein Verstoß gegen § 12 BORA scheidet grundsätzlich aus, wenn der Anwalt in eigener Sache tätig wird. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Anwalt hierbei zum Ausdruck bringt, dass er in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt auftreten möchte.


Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO §§ 43, 113 Abs. 2; StGB § 142

Berufsrechtliche Ahndung einer privaten Fahrerflucht

AnwG Köln, Urteil vom 20.03 .2017- 1 AnwG 40/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 479

 

Macht sich ein Anwalt eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig und erschwert dadurch auch die Schadensregulierung, kann neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch eine berufsrechtliche Ahndung in Betracht kommen.

 

Leitsatz des Autors NJW-Spezial

 

 

IFG § 1 Abs. 1 S. 1; BRAO §§ 176 Abs. 1, 177 Abs. 2
Auskunftspflichten der BRAK nach dem Informationsfreiheitsgesetz
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.05.2017- OVG 12 N 72.16 Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 414 f.

Die Bundesrechtsanwaltskammer unterliegt als Behörde im Sinne des § 1 I 1 IFG den Auskunftspflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

BRAO § 46 Abs. 3

Zulassung als Syndikus für Geschäftsführertätigkeit

AGH NRW, Urteil vom 16.03.2017 – 1 AGH 26/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017 S. 383

 

Übt ein Jurist in einem Unternehmen eine Tätigkeit als Geschäftsführer aus, indiziert diese Tätigkeit noch keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

BRAO § 59 a

Unzulässige Bürogemeinschaft mit Mediator und Berufsbetreuer

AGH Celle, Urteil vom 22.05.2017 - AGH 16/16 (I 9)

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 478

Einem Anwalt ist es ungeachtet der Entscheidung des BVerfG zur gemeinsamen Berufsausübung mit Ärzten und Apothekern verwehrt, mit einem nichtanwaltlichen Mediator und Berufsbetreuer eine Bürogemeinschaft zu unterhalten.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO § 43 a Abs. 2, StPO § 97 i. V. m. §§ 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3

In den Kanzleiräumen betriebene Immobilienverwaltung

BGH, Beschluss vom 21.03.2017- AnwZ (Brfg) 3/17

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 350 f.

Die Ausübung einer Immobilienverwaltung in den Räumen einer Rechtsanwaltssozietät birgt nicht die Gefahr einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO §§ 59 h Abs. 3 S. 1, 59 e Abs. 1 S. 1, 59 a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2

Partnerschaftsgesellschaft als Gesellschafter der Rechtsanwalts-GmbH

BGH, Urteil vom 20.03.2017 – AnwZ (Brfg) 33/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 350

 

Der BGH hat entschieden, dass eine Partnerschaftsgesellschaft nach dem Willen des Gesetzgebers nicht Gesellschafterin einer Rechtsanwaltsgesellschaft sein kann.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

BRAO § 43 b Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1

Vorfinanzierung von Schadenaufwendungen durch Rechtsanwälte

BGH, Urteil vom 20.06.2016 - Anwz (Brfg) 26/14

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 279 f.

 

Die Verauslagung von Reparatur- und/oder Sachverständigen- und/oder Abschleppkosten für Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten durch einen Rechtsanwalt verstößt gegen § 49 b Abs. 3 Satz 1 BRAO.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

Eine vor Gericht getragene Robe hat als Berufskleidung des Rechtsanwalts frei von werblichen Aufdrucken zu sein. Dies hatte der BGH bereits am 7.11.2016 entschieden (vgl . Nachrichten aus Berlin 25/2016 v. 21.12.2016). Anderenfalls, so der BGH, würde ihr Zweck konterkariert. Die Bestickung mit Name sowie Internetadresse der Kanzlei sei als Werbung anzusehen.

Der in diesem Verfahren unterlegene Kollege hatte hierauf Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und nicht zuletzt der anwaltlichen Berufsfreiheit gerügt. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde allerdings nicht zur Entscheidung angenommen und von einer Begründung gemäß § 93d I 3 BVerfGG abgesehen.

Der Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit liegt nunmehr in 5. Auflage vor. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte hat den zuletzt 2012 angepassten Streitwertkatalog mit der Neuauflage erstmals in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gegliedert. Im Allgemeinen Teil finden sich u.a. allgemeine Grundlagen der Streitwertfestsetzung, prozessuale Besonderheiten im Klage- und Rechtsmittelverfahren sowie Rechtsmittel gegen die Streitwertfestsetzung. Der besondere Teil greift die Struktur der einzelnen Bücher des SGB und damit das materielle Recht auf.

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