Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft konnte die Anzahl der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge auch im Jahr 2017 deutlich erhöhen, und zwar um 47 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Annahmequote der Schlichtungsvorschläge konnte auf ca. 66 % (Vorjahr: 61 %) erhöht werden. Das geht aus dem zum 31.1.2018 vorgelegten Tätigkeitsbericht 2017 der Schlichtungsstelle hervor.
Die Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet wurde. Sie kann bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Anwälten und Mandanten bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro angerufen werden. Im vergangenen Jahr gingen 1.173 Anträge bei der Schlichtungsstelle ein. Etwas mehr als die Hälfte davon (57 %) betrafen Gebührenstreitigkeiten, die übrigen Fälle betrafen sowohl die Höhe der Gebühren als auch Schadensersatzforderungen.
Den deutlichen Anstieg der Fallzahlen führt man bei der Schlichtungsstelle unter anderem darauf zurück, dass zum 1.2.2017 nach §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Anwälte unter bestimmten Voraussetzungen auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft als gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen und zu erklären, ob sie zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit sind. Zudem dürfte sich auch auswirken, dass seit 2016 Schlichtungsanträge die Verjährung hemmen können (§ 204 I Nr. 4 a BGB).
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