§§ 5 S. 1 Hs.1, 6 FAO
Persönliche Bearbeitung von Fällen
AGH Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 24.1.2022 - 2 AGH 4/20 = BeckRS 2022, 4036
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 191

Ein Anwalt bearbeitet Fälle nur dann persönlich im Sinne des § 5 S. 1 Hs. 1 FAO, wenn sich dieser - etwa durch die Anfertigung von Vermerken und Schriftsätzen oder die Teilnahme an Gerichts- und anderen Verhandlungen - selbst mit der Sache inhaltlich befasst hat.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

§ 234 I S. 2 ZPO
Kein Antrag zur Fristverlängerung
BGH Beschluss vom 9.2.2022 - XII ZB 474/21 = BeckRS 2022, 3653
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 255

Eine Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung einer Beschwerde kommt nicht in Betracht, wenn vor Fristablauf kein ordnungsgemäßer Antrag auf Fristverlängerung - etwa unter Hinweis auf eine nicht gewährte Akteneinsicht - gestellt worden ist.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

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