Wie jede umfangreichere Software wird auch das beA ständig weiterentwickelt. Bei dieser Gelegenheit werden auch kleinere Fehler beseitigt, die sich im Betrieb gezeigt haben. Kürzlich kam es etwa bei bestimmten PCs mit Touchscreen zu einem „Einfrieren“ des Anwendungsfensters. Schuld war die beA Client Security, die umgehend überarbeitet und in einer neuen Version bereitgestellt wurde.
Zunächst einmal geht ein Dankeschön an unsere aufmerksamen Nutzer, die der beA-Hotline Auffälligkeiten bei der Nutzung des beA mitteilen und bei einer etwaigen Nachbesserung mitwirken, indem sie beispielsweise ihre konkrete Systemumgebung beschreiben.
Friert bei Ihnen manchmal die beA-Anwendung ein? Dann müssen Sie ganz einfach die beA Client Security neu installieren - denn die "geheilte" Version muss ja irgendwie auf Ihren Rechner. Was zu tun ist, zeigen wir Ihnen am Beispiel eines Windows 10-Rechners.
Und so geht’s:
Vom Kollegen Lahorgue hatten Ihnen wir bereits berichtet (beA-Newsletter 11/2017). Er ist Franzose und in Luxemburg als Rechtsanwalt zugelassen. Und er wollte gerne das französische Pendant zum beA, das RPVA (réseau privé virtuel des avocats), von Luxemburg aus nutzen. Die zuständige Kammer verwehrte ihm aber den Zugang dazu.
In seinem nun veröffentlichten Urteil vom 18.5.2017 (Rs. C-99/16 – Lahorgue) ist der EuGH nun den Schlussanträgen des Generalanwalts Wathelet gefolgt. Der EuGH entschied, dass ein europäischer Anwalt Zugang zu einer elektronischen Kommunikationsplattform eines Landes erhalten müsse, wenn diese sowohl für die Kommunikation der Anwälte untereinander als auch mit den Gerichten zur Verfügung gestellt werde.
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