Online-Verfahren für geringe Streitwerte soll erprobt werden
Um zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringfügigen Streitwerten zügiger erledigen zu können, plant das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens vor den Amtsgerichten. Für Bürgerinnen und Bürger soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Ansprüche in einem schnellen, niedrigschwelligen Verfahren geltend zu machen. Das Vorhaben knüpft auch an einen Beschluss der Herbst-Justizministerkonferenz 2021 an.