RVG § 15 Abs. 2; BRAGO § 33 Abs. 3; RVG VV Nrn. 3401, 3402, 31 04; ZPO §§ 91, 278 Abs. 6

Terminsgebühr für Terminsvertreter und Verfahrensbevollmächtigten

OLG Celle, Beschl. v. 4.7.2018 -21 WF 163/17

Fundstelle: AGS 0809/2018, S. 379

 

1. Nimmt der Terminsvertreter einen Verhandlungstermin wahr und wird danach im  

   schriftlichen Verfahren unter Mitwirkung des Verfahrensbevollmächtigten ein Vergleich

 geschlossen, so entsteht für den Terminsvertreter eine Terminsgebühr nach Nr. 3402 VV

   und für den Verfahrensbevollmächtigten gesondert eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1

   Nr. 1 zu Nr. 3104 VV.

2. Beide Gebühren sind auch erstattungsfähig.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 


 

Nrn. 1000, 1003 VV RVG

Einigungsgebühr bei Teilklagerücknahme und Teilanerkenntnis

OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.6.2018 - 6 W 51/18

Fundstelle: RVGreport 11/2018, S. 419

 

 

 

 

 

Die Einigungsgebühr (Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-W) entsteht auch dann, wenn die Parteien in der mündlichen Verhandlung wechselseitige, zur Beendigung des Verfahrens führende

Prozesserklärungen abgegeben haben und nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass diese Erklärungen auf einer - auch stillschweigenden - Vereinbarung über diese

Form der Verfahrensbeendigung beruhen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

FamFG § 137 Abs. 1; ZPO § 114

Verfahrenskostenhilfe für das Ehescheidungsverfahren

OLG Jena, Beschl. v. 4.1.2018 - 1 WF 713/17

Fundstelle: AGS 0809/2018, S. 427

 

Dem Antragsgegner ist auch für ein Ehescheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen. Eine Versagung kann nicht auf mangelnde Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung (hier: Antrag auf Abweisung des Ehescheidungs- antrages) gestützt werden. Das Ehescheidungsverfahren untersteht dem Verbundprinzip.

Ist dem Antragsgegner für die Folgesache Versorgungsausgleich in jedem Falle Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, da insoweit die hinreichende Erfolgsaussicht

nicht in Frage steht, kann es nicht sein, dass ihm insoweit und auch für die elterliche Sorge ein anwaltlicher Vertreter beigeordnet wird, der im Ehescheidungsverfahren für ihn nicht auftreten kann, obwohl über die Scheidung und die Scheidungsfolgesachen im Verbund

zu verhandeln und zu entscheiden ist.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS


 

§ 41 Abs. 2 GKG; §§ 3, 6 Satz 1 ZPO

Räumungsanspruch gegen den Ehegatten des Mieters

KG, Beschl. v. 28.12.2017- 12 W 48/17

Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 350

 

Der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert eines Räumungsanspruchs des Vermieters, der sich gegen den nicht in den Mietvertrag einbezogenen Ehegatten des

Mieters richtet, bestimmt sich gem. § 41 Abs. 2 GKG nach dem Jahresbetrag des von dem Mieter geschuldeten Mietzinses ohne Nebenkosten.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

§§ 3 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1, 45, 47 RVG; Nr. 3512 VV RVG

Vorschussanspruch des PKH-Anwalts im Verfahren vor dem BSG

BSG, Beschl. v. 25.4.2018 - B 5 R 22/18 B

Fundstelle: RVGreport 11/2018, S. 415

 

 

1. ln sozialgerichtlichen Angelegenheiten, in denen dem Rechtsanwalt Betragsrahmen- 

   gebühren anfallen, hat der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt

  einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Gewährung eines Vorschusses in der Regel in  

  Höhe der Mittelgebühr.

2. Die Mittelgebühr ist in den Normalfällen, in denen sämtliche, vor allem die nach § 14  

   Abs. 1 Satz 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände durchschnittlicher Art sind, die billige

   Gebühr.

3. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch die von dem Rechtsanwalt oberhalb der

   Mittelgebühr vorschussweise angesetzte Rahmengebühr billig ist. Im Allgemeinen sind

   nämlich Abweichungen bis zu 20 % noch als billig und damit verbindlich anzusehen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO

Terminsreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten

BGH, Beschl. v. 9.5.2018- I ZB 62/17

Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 341

 

 

Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig i.S.v. § 91 Abs. 2 Satz 1 HS 2 ZPO, führt dies lediglich dazu, dass die Mehrkosten, die gegenüber der Beauftragung von bezirksansässigen

Prozessbevollmächtigten entstanden sind, nicht zu erstatten sind. Tatsächlich angefallene Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts sind deshalb insoweit erstattungsfähig,

als sie auch dann entstanden wären, wenn die obsiegende Partei einen Rechtsanwalt mit Niederlassung am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks

beauftragt hätte.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

§§ 23 Abs 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 RVG

Rechtsbeschwerdeverfahren im Markenlöschungsstreit

BGH, Beschl. v. 18.10.2017- I ZB 105/13

Fundstelle: RVGreport 9/2018, S. 354

 

1. Für die Festsetzung des Gegenstandswertes des Rechtsbeschwerdeverfahrens

   im Markenlöschungsstreit ist das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der

   Aufrechterhaltung seiner Marke maßgeblich.

2. Im Regelfall entspricht die Festsetzung eines Gegenstandwertes von 50.000 € billigem   

   Ermessen.

3. Im Einzelfall kann der Wert jedoch angesichts des Interesses des Markeninhabers an der   

  Aufrechterhaltung seiner umfänglich benutzten Marke auch deutlich darüber liegen.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

 

§§ 53 Abs. 10 BRAO, 774 Abs. 1 BGB, 324 Abs. 1 InsO analog

Abwicklervergütung als Masseverbindlichkeit?

AG Bückeburg, Urteil vom 13.7.2018 - 31 C 55/18

Fundstelle: NJW-Spez. 22/2018, S. 703

 

Bei allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Abwicklerbestellung, die vor Insolvenzeröffnung begründet wurden, handelt es sich um einfache lnsolvenzforderungen,

die zur Tabelle anzumelden sind.

 

Leitsatz des Autors der NUJW

 

 

InsO § 60, BRAO §§ 3, 51 VI 2

Haftpflichtversicherung des als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts

VGH München, Beschluss vom 31.1.2018 - 21 C 17.1686

Fundstelle: NJW 36/2018, S. 2658 ff.

 

 

 

1. Ein Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO steht nur demjenigen zu, der mit dem Rechtsanwalt in einem Mandatsverhältnis gestanden hat.

2. Wird ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter tätig, besteht insoweit kein an die Rechtsanwaltskammer gerichteter Auskunftsanspruch nach § 51 VI 2 BRAO.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 


 

§ 23 BORA

Abrechnung über Gebührenvorschuss - Ne bis in idem

AnwGH Celle, Beschluss vom 14.8.2018 - AGH 2/18 (I 1)

Fundstelle: NJW-Spez. 21/2018, S. 671

 

Wenn ein Anwalt nach Mandatsbeendigung keine unverzügliche Abrechnung über den Gebührenvorschuss erteilt hat, stellt dies ein als Dauerdelikt zu wertendes Unterlassen

dar, da ein andauernder rechtswidriger Zustand pflichtwidrig nicht beseitigt und dieser Zustand dann willentlich aufrechterhalten wird.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

Unterkategorien

Seite 80 von 331