Beendigung des Anwaltsuchdienstes der Rechtsanwaltskammer Hamm
Seit weit mehr als 20 Jahren bietet die Rechtsanwaltskammer Hamm für das rechtsuchende Publikum und die Mitglieder der Kammer den „Anwaltsuchdienst“ an.
Seit weit mehr als 20 Jahren bietet die Rechtsanwaltskammer Hamm für das rechtsuchende Publikum und die Mitglieder der Kammer den „Anwaltsuchdienst“ an.
Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, können seit Ende Juli für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 über die Überbrückungshilfe III plus unterstützt werden.
RVG § 3 a; BGB § 307
Zeittaktklausel in der Vergütungsvereinbarung
AG Waldkirch, Urteil vom 04.08.2021 - 1 C 214/20
Fundstelle: AGS 2022, S. 61 ff.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Empfehlungen seines Hauptausschusses zur Teilzeit-Berufsausbildung sowie zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung aktualisiert.
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kann erfordern, dass der Arbeitgeber einem angestellten Volljuristen für das Zulassungsverfahren als Syndikusrechtsanwalt eine Tätigkeitsbeschreibung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer aushändigt bzw. die im Rahmen der Tätigkeitsbeschreibung erforderlichen Erklärungen abgibt.
Das Arbeitsgericht Iserlohn teilt mit, die gesamte Telefonanlage falle auf unbestimmte Zeit aus. Betroffen seien sämtliche Anschlüsse, auch die Faxnummern.
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt erfordert Anpassungen beim Online-Mahnantrag. Das auch als Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren fungierende Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg informierte darüber, dass
Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde am 2.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der überwiegende Teil der Regelungen tritt zum 1.8.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz können Notar*innen ihr Amt länger als bisher niederlegen, um minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, ohne ihre Wiederbestellungsgarantie zu verlieren.
Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe tritt am 1.8.2022 in Kraft. Nachdem das auch als „große BRAO-Reform“ bezeichnete Vorhaben Ende Juni, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, noch vom Bundestag verabschiedet worden war, wurde es am 12.7.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann daher, wie in Art. 36 I des Gesetzes vorgesehen, im Sommer nächsten Jahres in Kraft treten.
VV RVG Abs. 1, 4 der Anm. zu Nr.1000, Nr. 3104; GNotKG § 125
Keine Einigungsgebühr im Notarkostenverfahren; Voraussetzungen für den Anfall der Terminsgebühr
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2021 - 6 W 25/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 118 ff.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS