Die Regelungen für Abwicklung und Vertretung wurden durch die Reform des notariellen Berufsrechts angepasst. Die BRAK hat ihre Informationsmaterialien entsprechend aktualisiert.
Der BRAK-Ausschuss Abwickler/Vertreter hat seine Handlungshinweise sowohl für die Tätigkeit des Vertreters als auch für die Tätigkeit des Abwicklers überarbeitet und an die neue Rechtslage angepasst.
Aktualisiert wurde zudem das Abwicklerlexikon. Es enthält Erläuterungen zu zahlreichen Stichworten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Kanzleiabwicklers i.S.v. § 55 BRAO, etwa zu den Befugnissen und Berichtspflichten des Abwicklers, zum Umgang mit den Mitarbeitern der abzuwickelnden Kanzlei oder zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) des ehemaligen Rechtsanwalts.
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