Die BRAK befürwortet eine geplante Änderung der Verfahrensordnung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, mit der das Verfahren für Drittbeteiligungen angepasst werden soll.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beabsichtigt, Art. 44 seiner Verfahrensordnung (Rules of Court) zu ändern. Bei Drittbeteiligungen sollen die Fristen für Stellungnahmen künftig, sofern eine Sache an die Große Kammer abgegeben werden soll, nicht mehr (bereits) mit der Zustellung der Entscheidung der Kammer an die Parteien, sondern (erst) mit der Veröffentlichung dieser Entscheidung auf der Website des Gerichtshofs beginnen. Die BRAK begrüßt diese Änderung, da sie zu mehr Klarheit und Transparenz führt.
Als Drittbeteiligte können nach Art. 44 der Verfahrensordnung betroffene oder andere Vertragsstaaten, der Menschenrechtskommissar des Europarats oder auch andere betroffene Personen rechtliche Stellungnahmen zu Verfahren abgeben.
Die BRAK hat von dieser Möglichkeit bereits mehrfach zur Unterstützung von Menschenrechtsbeschwerden deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Gebrauch gemacht.
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