In ihrer Sitzung am 5.12.2022 hat die Satzungsversammlung eine Änderung der BORA beschlossen, die helfen soll, Sammelanderkonten dauerhaft zu erhalten. Sie reagiert damit erneut auf massenhafte Kündigungen durch Banken seit Anfang des Jahres. Das Gremium beschloss zudem weitere Änderungen, insbesondere eine geschlechtergerechte Fassung von Berufs- und Fachanwaltsordnung.

Die Bundesnotarkammer teilte mit, dass die Möglichkeit zur Anmeldung am beA und damit das Senden und Empfangen von Nachrichten für alle derzeit noch gültigen beA-Karten bis einschließlich 18.03.2023 möglich bleibt. Es konnte eine technische Lösung gefunden werden, das Authentifizierungszertifikat für eine Übergangszeit zu verlängern, auch wenn das Signaturzertifikat ab dem 01.01.2023 technisch nicht mehr unterstützt und damit ungültig wird.

RL 2011/16/EU Art. 3 Nr. 21, 8ab I, V, VI; GRCh Art. 7, 47
Verschwiegenheitspflicht von Rechtsanwälten
EuGH (Große Kammer) Urteil vom 8.12.2022 - C-694/ 20 (Orde
van Vlaamse Balies ua/ Vlaamse Regering)
Fundstelle: NJW 2023, S. 667 ff.


Art. 8ab V RL 2011/16/EU des Rates vom 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der RL 77/799/EWG in der durch die RL (EU) 2018/822 des Rates vom 25.5.2018 geänderten Fassung ist im Licht von Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ungültig, soweit seine Anwendung durch die Mitgliedstaaten dazu führt, dass dem Rechtsanwalt, der als Intermediär im Sinne von Art. 3 Nr. 21 dieser Richtlinie in geänderter Fassung  handelt, die Pflicht auferlegt wird, andere Intermediäre, die nicht seine Mandanten sind, unverzüglich über die Meldepflichten zu unterrichten, die ihnen nach Art. 8ab VI dieser Richtlinie in geänderter Fassung obliegen, wenn dieser Rechtsanwalt aufgrund der Verschwiegenheitspflicht, der er unterliegt, von der in Art. 8ab I dieser Richtlinie vorgesehenen Meldepflicht befreit ist.


Leitatz der Redaktion der NJW

Gegen die Pläne der Bundesregierung, gerichtliche und behördliche Asylverfahren zu beschleunigen, haben sich Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein sowie Deutscher Anwaltverein in einer gemeinsamen Stellungnahme gewandt. Sie kritisieren, dass der Rechtsschutz für Asylsuchende massiv eingeschränkt werde und Verfahren sich erheblich verlängern würden.

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