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von Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler, Dortmund
KammerReport Nr. 2/2016 vom 21.03.2016 Seite 4 f.
Einführung
Im Jahr 1950 erschien ein Buch im Springer-Verlag in Wien mit dem Titel „Psychologie im Strafverfahren“. Autor dieses Werkes war Roland Graßberger, seit 1948 ordentlicher Professor des Strafrechts, des Strafprozesses und der Kriminologie der Universität Wien. Roland Graßberger leitete dort das Institut für Kriminologie. Er war zudem Herausgeber der „Kriminologischen Abhandlungen“, Präsident der Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie und Ehrenmitglied der österreichischen Akademie der Wissenschaften.
Erklärtes Ziel des Autors war es, psychologische Bildung zu verbreiten und Hinweise für die Anwendung psychologischer Erfahrungssätze im Strafverfahren zu geben. Die Arbeit fand starke Beachtung in Österreich und auch in der Bundesrepublik Deutschland. So kam es im Jahr 1968 zu einer zweiten Auflage des Werkes. In ihr folgte der Autor einer Anregung in einer Besprechung der ersten Auflage, indem er bei Hinweisen auf die Vorschriften des Prozessrechts neben dem österreichischen Recht auch die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigte.
Das Werk gliedert sich in drei Hauptabschnitte:
-    Die psychologischen Grundbegriffe.
-    Die Charakteristik der Beteiligten des Strafverfahrens und ihrer Tätigkeit.
-    Die Charakteristik der Stadien und Situationen des Verfahrens.
Da Graßberger im Rahmen seiner wissenschaftlichen Arbeit zu der Überzeugung gelangt war, dass der Ablauf psychologischer Prozesse bei den Personen, die an einem Strafverfahren beteiligt sind, weitgehend von der Stellung abhängig ist, die diese Personen im Verfahren einnehmen, befasste er sich in dem Abschnitt „Charakteristik der Beteiligten des Strafverfahrens und ihrer Tätigkeit“ auch mit der Verteidigung.