RVG VV Nrn.4124, 4125

Verfahrensgebühr bei Rücknahme der Berufung durch Staatsanwaltschaft

LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2015 - 31 Qs 83/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 168 f.

 

 

 

Für das Entstehen der Verfahrensgebühr nach Nr. 4124, 4125 VV reicht auch im Falle einer späteren Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft durch die Staatsanwaltschaft eine vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist entfaltete Tätigkeit des Verteidigers.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS