RVG VV Nr. 4141
Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Berufung
LG Hagen, Beschluss vom 11.11.2015 - 44 Qs 151/15
Fundstelle: AGS 2016, S. 77 f.
Die zusätzliche Gebühr entsteht nach Rücknahme der Berufung auch dann, wenn sich die Akten noch beim Amtsgericht befinden.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS