RVG VV Nr. 4141

Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme der Berufung

LG Hagen, Beschluss vom 11.11.2015 - 44 Qs 151/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 77 f.

 

 

Die zusätzliche Gebühr entsteht nach Rücknahme der Berufung auch dann, wenn sich die Akten noch beim Amtsgericht befinden.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS