Höhe der zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren
§§ 464 a Abs. 2 Nr. 2, 464 b StPO; § 91 Abs. 2 ZPO; § 14 Abs. 1 RVG
Höhe der zu erstattenden Wahlanwaltsgebühren
LG Detmold, Beschl. v. 15.5.2018 - 23 Qs 3Js 635/16
Fundstelle: RVGreport 2/2019, S. 73
Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, wonach ein Wahlverteidiger im Kostenfestsetzungsverfahren nicht schlechter gestellt werden darf als ein Pflichtverteidiger. Die Gebühren des Wahlverteidigers können daher unter der Pauschalgebühr des gesetzlich bestellten Verteidigers liegen.
Leitsatz ds Verfassers des RVG Reports