Keine gerichtliche Klärung der Online-Fortbildungsalternative
BGH, Beschl. v. 06.03.2006 – AnwZ (B) 38/05 (AnwGH Schleswig) Fundstelle: NJW 2006, S. 2926 f. Gegen die Mitteilung einer Nichtzulassung von Online-Seminaren zur gebotenen fachanwaltlichen Fortbildung seitens der Rechtsanwaltskammer ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht zulässig.1
Anwaltsgebühren bei vorgerichtlicher Kündigung und Räumungsklage – Anrechnung
LG Bonn, Urt. v. 02.03.2006 – 6 S 279/05 (nicht rechtskräftig)
Fundstelle: NJW 2006, S. 2640 ff.
1.
Vorgerichtliche Kündigung eines Mietverhältnisses und anschließende Räumungsklage betreffen bezüglich der anwaltlichen Tätigkeit denselben Gegenstand.
2.
Eine nach Nr. 2400 VV RVG entstandene Geschäftsgebühr unterliegt gem. Vorbemerkung 3 IV zu Nr. 3100 VV RVG der (hälftigen) Anrechnung.
Längenzuschlag; Pauschgebühr
OLG Hamm, Beschl. v. 28.02.2006 – 2 (s) Sbd. IX 1 und 14/06 Fundstelle: AGS 2006, S. 282 ff. Bei der Feststellung der für die Gewährung einer so genannten Zuschlagsgebühr für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des Hauptverhandlungstermins sind (Hauptverhandlungs-)Pausen nicht zu berücksichtigen.
RVG § 46 I; BRAGO §§ 121, 126 I
Erstattung von Reisekosten eines Rechtsanwalts – BahnCard 100
OVG Münster, Beschl. v. 24.02.2006, 2 E 1123/06 Fundstelle: NJW 2006, S. 1897 f.
Aufwendungen eines Rechtsanwalts für eine BahnCard 100 sind bei Wahrnehmung eines Termins als Fahrtkosten für eine Geschäftsreise auch nicht anteilig erstattungsfähig.
Höhe des Erstattungsanspruchs eines Streitgenossen
BGH, Beschl. v. 20.02.2006 – II ZB 3/05 (OLG Hamm) Fundstelle: NJW 2006, S. 3571 Bei Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch Streitgenossen kann der obsiegende Streitgenosse von dem unterlegenen Gegner nur in Höhe des seiner Beteiligung am Rechtsstreit entsprechenden Bruchteils, nicht entsprechend seinem Haftungsanteil nach § 6 II 1 BRAGO Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten verlangen (Bestätigung von BGH, NJW-RR 2003, 1217; NJW-RR 2003, 1507).
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: