RVG §§ 9, 10; BGB §§ 194 ff., 242
Treuwidrigkeit der Berufung auf Verjährungseinrede
LG Karlsruhe, Urt. v. 11.06.2012 – 1 S 11/12 Fundstelle: AGS 2012, S. 322 ff
Unterlässt ein Rechtsanwalt schuldhaft die Abrechnung vereinnahmter Vorschüsse, so ist es ihm nach Treu und Glauben verwehrt, sich gegenüber dem Anspruch des Mandanten auf Abrechnung und Rückzahlung des nicht verbrauchten Vorschusses auf die Einrede der Verjährung zu berufen
FAO §§ 4 Abs. 3, 7
Das Fachgespräch als (nur) ergänzende Beurteilungsgrundlage
BGH, Beschl. v. 30.05.2012 - AnwZ (Brfg) 3/12 Fundstelle: NJW-Spezial 2012, S. 606
Das Fachgespräch darf nicht der eigenständigen Prüfung der fachlichen Qualifikation eines Bewerbers dienen, sondern hat lediglich als ergänzende Beurteilungsgrundlage für die Fälle Bedeutung, in denen die schriftlichen Unterlagen nicht ausreichen, der Nachweis im Rahmen eines Fachgesprächs aber noch aussichtsreich erscheint.
Leitsatz des Gerichts
VwGO § 42
Kein Anspruch auf Tätigwerden einer Rechtsanwaltskammer
VG Köln, Gerichtsbescheid vom 24.05.2012 – 1 K 4750/11 Fundstelle: NJW Spezial 2012, S. 414
Einem Beschwerdeführer, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer einen Berufsverstoß eines Anwalts rüge, steht kein Klagerecht auf die Vornahme bestimmter Handlungen zu.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104
Anfall einer Terminsgebühr bei außergerichtlicher Besprechung
OLG Köln, Beschl. v. 14.05.2012 – 17 W 75/12 Fundstelle: AGS 2013, 515 f.
Ein zwischen den Prozessbevollmächtigten geführtes Telefongespräch löst eine Terminsgebühr nicht aus, wenn es dabei ausschließlich um die Abstimmung des weiteren prozessualen Vorgehens geht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BGB §§ 203, 675 Abs. 1; ZPO § 287; HGB § 128; BRAO §§ 51 a Abs. 2 S. 1; 59 a Abs. 1 S. 1; BRAO a. F. § 51 b
Akzessorische Haftung berufsfremder Sozien einer gemischten Anwaltssozietät für berufliche Fehler
BGH, Urt. v. 10.05.2012 – IX ZR 125/10 (OLG Düsseldorf) Fundstelle: NJW 2012, S. 2435 ff.
1.  Eine Rechtsanwaltssozietät ist auch dann verpflichtet, über die Erfolgsaussichten eines von der Mandantin beabsichtigten Rechtsstreits zu belehren, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt worden ist, deren Geschäftsführer und Gesellschafter selbst Rechtsanwälte und Mitglieder der beauftragten Sozietät sind. Auch in diesem Fall kann vermutet werden, die Mandantin hätte sich bei pflichtgemäßer Belehrung beratungsgerecht verhalten und wäre dem anwaltlichen Rat gefolgt.
2.  Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören, so haften für einen Regressanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten auch diejenigen Sozien persönlich, die selbst nicht Rechtsanwälte sind.
Leitsatz des Gerichts
BRAO § 49 b Abs. 2; RVG §§ 4 a, 4 b; BGB §§ 134, 138 Abs. 1
Prozessfinanzierungsvertrag mit Anwälten als Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren
OLG München, Schlussurt. v. 10.05.2012 – 23 U 4635/11 Fundstelle: NJW 2012, S. 2207 ff. Fundstelle: NJW 2012, S. 2207 ff.
Ein Prozessfinanzierungsvertrag stellt eine unzulässige Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren nach § 49 b Abs. 2 BRAO dar, wenn die mit der Führung des Prozesses mandatierten Rechtsanwälte mit der prozessfinanzierenden GmbH eine stille Gesellschaft gegründet haben und die Erfolgsbeteiligung ohne Auskehrung an die prozessfinanzierende GmbH unmittelbar unter den Rechtsanwälten als stillen Gesellschaftern aufgeteilt wird.
Leitsatz des Gerichts
RVG § 14 Abs. 1 S. 1; VV RVG Nr. 2300
Toleranzgrenze und Schwellengebühr
BGH, Urt. v. 08.05.2012 – VI ZR 273/11 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 258 ff.
Bei Rahmengebühren im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG, zu denen die Geschäftsgebühr im Sinne der Nr. 2300 VV RVG zählt, steht dem Rechtsanwalt ein Spielraum (sog. Toleranzgrenze) von 20 % zu.
FamGKG §§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 42 Abs. 2, 45 Abs. 3, 39 Abs. 1 S. 2
Wertaddition in Verfahren bezüglich unterschiedlicher Teilbereiche der elterlichen Sorge
OLG Celle, Beschl. v. 03.05.2012 – 10 WF 103/12 Fundstelle: AGS 2012, S. 421 f.
Sind im Rahmen einer selbstständigen Kindschaftssache unterschiedliche Teilbereiche der elterlichen Sorge verfahrensgegenständlich (hier: Verpflichtung der Eltern zur Beantragung von Familienhilfe und Ersetzung der Schweigepflichtentbindungserklärung des Kinderarztes und der Kita gegenüber dem Jugendamt), bestimmt sich der Verfahrenswert auch bei wechselseitigen Anträgen oder Haupt- und Hilfsbegehren nicht durch Einzelbewertung und Wertaddition, sondern einheitlich nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 (gegebenenfalls i. V. m. Abs. 3) FamGKG.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS