Heft 05/2010: 10 Fragen zur Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Zehn Fragen zur Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Im Gespräch mit Dr. Renate Jaeger, Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Zehn Fragen zur Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Im Gespräch mit Dr. Renate Jaeger, Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
BRAO § 51 Abs. 1 S. 2
Berufshaftpflichtversicherung auch bei Kanzlei im Ausland
BGH, Beschl. v. 10.05.2010 – AnwZ (B) 30/09 Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 543.
Die Verpflichtung eines Anwalts zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung entfällt nicht deshalb, weil dieser seine Kanzlei im Ausland betreibt.
Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial
BRAO §§ 7 Nr. 3, 14 Abs. 2 Nr. 2
Wiederzulassung nach Ausschluss aus der Anwaltschaft
BGH, Beschl. v. 10.05.2010 – AnwZ (B) 43/09 Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 607
Die Sperrfrist des § 7 Nr. 3 BRAO beginnt mit dem Eintritt der Bestandskraft des Widerrufsbescheids nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO.
Leitsatz der Schriftleitung der NJW Spezial
Der Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO in der Kammerpraxis
von Rechtsanwalt Christoph Podszun, Dortmund
BGB § 249; RVG § 15 Abs. 2 S. 1
Keine Erstattung der Kosten einer Deckungsschutzanfrage vor Klageauftrag
LG Münster, Urt. v. 04.05.2010 – 3 S 12/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 154 f.
Ist der Anwalt noch nicht mit der Klageerhebung beauftragt, sondern soll er zunächst noch einmal außergerichtlich tätig werden, dann gehören die Kosten für eine Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer jedenfalls dann nicht zu den ersatzfähigen Kosten, wenn der Gegner außergerichtlich reguliert und es nicht mehr zum Klageauftrag kommt.
ZPO §§ 114, 119 Abs. 1 S. 2, 522 Abs. 2
Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten auch bei beabsichtigter Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO
BGH, Beschl. v. 28.04.2010 – XII ZB 180/06 Fundstelle: AGS 2010, S. 387 ff.
Dem Berufungsbeklagten kann nach Eingang der Rechtsmittelbegründung Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen die Berufung nicht mit der Begründung versagt werden, eine Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO) stehe noch aus.
Leitsatz des Schriftleitung der AGS