beA - weiteres Vorgehen
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer gestrigen Präsidentenkonferenz nochmals bestätigt, das beA erst dann erneut in Betrieb nehmen zu wollen, wenn zuvor alle relevanten Sicherheitsfragen geklärt sind.
Hierzu wird die BRAK die zur Lösung der beA Client Security-Problematik zur Verfügung gestellte Software durch das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlene Unternehmen secunet Security Networks AG begutachten lassen. Desweiteren ist geplant, auch gemeinsam mit externen Entwicklern und Kritikern den Lösungsvorschlag diskutieren. Anschließend will die BRAK über weitere notwendige Schritte beraten, um sodann einen Termin nennen zu können, zu dem das beA wieder startet.