RVG §§ 14, 53; StPO §§ 397a, 464b; ZPO § 126

Kostenfestsetzung gegen den Verurteilten zugunsten des Nebenklagebeistands; Erstattungsfähigkeit von Auslagen; Bemessung von Rahmengebühren

OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2017 – 1 Ws 54/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 468 f.

 

 

1.   Der nach § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellte Rechtsanwalt kann seinen über die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehenden Gebührenanspruch gegen den rechtskräftig verurteilten Angeklagten selbst beitreiben und festsetzen lassen.

2.   § 53 Abs. 2 Satz 1 RVG lässt nur die Geltendmachung von Gebühren eines gewählten Beistands gegen den Verurteilten zu, gewährt aber keinen Anspruch auf Zahlung von Auslagen.

Leitsätze des Gerichts und des Verfassers des RVGreports

 

3.   Zur Bemessung der Rahmengebühren des Nebenklägerbeistands.

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

ZPO § 91

Anwaltswechsel gegen Pflichtverletzung

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2017 – 14 W 4/17

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 24 ff.

 

 

Wird ein Anwaltswechsel vorgenommen, weil der bisherige Anwalt (vermeintlich) seine Pflichten verletzt hat, sind die dadurch entstandenen Mehrkosten nicht erstattungsfähig. Diese sind im Innenverhältnis als Schadensersatz gegenüber dem bisherigen Bevollmächtigten geltend zu machen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG § 23 Abs. 1 S. 3, GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3

Streitwert bei Widerruf von tilgungsfreien Vorausdarlehen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.01.2017 – 7 W 1/17

Fundstelle: AGS 2017, S. 516.

 

 

 

1.    Wird die Feststellung des Widerrufs von Darlehensverträgen begehrt, kommt es für die Streitwertbemessung unabhängig von der Formulierung der Anträge allein darauf an, welche Ansprüche der Verbraucher gegenüber der Bank verfolgt (im Anschluss an BGH v. 12.01.2016 – XI ZR 366/15).

2.    Der Streitwert richtet sich nach den bis zum Widerruf der Darlehensverträge geleisteten Darlehensraten.

3.    Werden keine Tilungsleistungen auf Vorausdarlehen erbracht, sondern lediglich Sparbeiträge auf Bausparverträge gezahlt, stellen diese Ansparzahlungen keine Tilgungsleistungen dar und bleiben bei der Streitwertfestsetzung unberücksichtigt.

 

Leitsatz der Schrifleitung der AGS

 


 

ZPO §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 522 Abs. 2

Zurückweisungsantrag in Unkenntnis der Berufungszurückweisung

BGH, Beschluss vom 08.11.2017 – VII ZB 81/16

Fundstelle: RVGreport 2018, S. 63 f.

Nach Begründung des Rechtmittels hat der Berufungsbeklagte ein berechtigtes Interesse daran, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern. Das gilt auch, wenn das Berufungsgericht darauf hingewiesen hat, dass es beabsichtigt, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren und der Berufungskläger hiergegen Einwände erhoben hat. Ein in dieser Prozesslage gestellter begründeter Antrag auf Zurückweisung der Berufung löst daher grundsätzlich die 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 RVG-VV aus.
 

Leitsatz des Gerichts

 

 ZPO § 91 Abs. 2 S. 1

Rechtsanwalt einer ausländischen Partei

BGH, Beschluss vom. 04.07.2017 – X ZB 11/15

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 537 f.

 

Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten. (Fortführung von BGH, Beschl. v. 12.09.2013 – I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886 [=AGS 2014, 204]).

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

BRAO § 49 b Abs. 1 Satz 1, RVG §§ 4 Abs. 1, 34

Kostenlose Erstberatung nach einem Verkehrsunfall

BGH, Urteil vom. 03.07.2017 – AnwZ (Brfg) 42/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 477 f.

 

Der Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen anbieten, die einen Verkehrsunfall erlitten haben.

 

Leitsatz des Gerichts

 

ZPO §§ 103, 104, 794 Abs. 1 Nr. 1; RVG VV NR 3104

Was gehört zu den Kosten des Rechtsstreits?

BGH, Beschluss vom 14.06.2017 – I ZB 1/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 464


Schließen die Parteien in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einen umfassenden Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Ansprüche einbezieht, ist eine Kostenregelung, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, regelmäßig dahin auszulegen, dass die nur durch die Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche in den Vergleich entstehenden Teile der Terminsgebühr zu den Kosten des Vergleichs gehören.

 

Leitsatz des Gerichts

 

VwGO §§ 151, 162 I, 165 S. 2; RVG §§ 1 I 1, 2 II 1, Anlage 1 Vorb. 7 I, Nr. 703 ff.; BRAO § 27 I; PartGG §§ 1 I, III

Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts

BVerwG, Beschluss vom 04.07.2017 – 9 KSt 4/17

Fundstelle: NJW 2017, S. 3542 f.

 

1.    Die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die Teilnahme am Verhandlungstermin sind grundsätzlich auch dann erstattungsfähig, wenn die als Partnerschaft organisierte Rechtsanwaltsgesellschaft auch am Gerichtsort eine weitere Rechtsanwaltskanzlei unterhält.

Leitsatz des Gerichts

2.    Reisekosten eines an einem „dritten Ort“ ansässigen Rechtsanwalts sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- bzw. Unternehmenssitz residierenden Anwalts erstattungsfähig. Für Flugkosten gilt das nur, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BORA § 4 Abs. 2

Schutz des Anderkontos

AG Aachen, Anerkenntnisurteil vom 20.12.2017 – 107 C 452/17 = BeckRS 2017, 137277

Fundstelle: NJWspezial 2018, S. 95.

 

Einer Sparkasse ist es nicht erlaubt, Kontoführungsgebühren vom Anderkonto eines Anwalts einzuziehen.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

 

Mediatoren und Berufsbetreuer zählen nicht zu den in § 59a I 1 BRAO aufgeführten Berufen, mit denen es Rechtsanwälten über § 59a III BRAO erlaubt ist, sich zu einer Bürogemeinschaft zu verbinden. Das hat der BGH in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der mit seinem bisherigen anwaltlichen Sozius eine Bürogemeinschaft bildete, seit jener nur noch als Mediator und Betreuer praktiziert; mit seiner Klage wandte der Rechtsanwalt sich gegen den belehrenden Hinweis, den ihn die zuständige Rechtsanwaltskammer deshalb erteilt hatte.

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