BRAO § 46 Abs. 2 - 4

Keine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin für eine Personalleiterin

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2017 – 1 AGH 62/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, S. 158 f.

 

 

 

Einer für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätigen Personalleiterin kann die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin versagt werden, wenn sie über keine ausreichende Vertretungsbefugnis nach außen verfügt.

 

Leitsatz des Autors der NJW