Keine Zulassung eines freigestellten Betriebsrats als Syndikusrechtsanwalt
BRAO §§ 46 f.; BetrVG § 78 S. 2; SGB VI §§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, 231 Abs. 4
Keine Zulassung eines freigestellten Betriebsrats als Syndikusrechtsanwalt
BGH, Urteil vom 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17
Fundstelle: NJW 2018, S. 791 ff.
1.  Als Syndikusrechtsanwalt kann nicht zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung als Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig befreit ist.
2.  Das Benachteiligungsverbot des § 78 S. 2 BetrVG gebietet nicht die Zulassung des freigestellten Betriebsratsmitglied als Syndikusrechtsanwalt.
Leitsatz des Gerichts