Die Informationsblätter für Rechtsanwälte zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere zu den geltenden Hinweispflichten nach dem VSBG und zur ODR-Verordnung sowie eine entsprechende Kurzinformation wurden u.a. mit Blick auf die neue Adresse der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie das Urteil des BGH zum Fernabsatzrecht bei Anwaltsverträgen (Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag, BGH, Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16) überarbeitet. Die Informationen sind auf der Internetseite der BRAK eingestellt.
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