§ 46 II bis V BRAO

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: 75 Prozent anwaltliche Tätigkeit

AnwGH Berlin, Urteil vom 15.8.2018 - II AGH 3/17 = BeckRS 2018, 26319

Fundstelle: NJW-Spez. 23/2018, S. 734 ff.

 

 

 

Von einer qualitativ und quantitativ eindeutig prägenden Leistung kann bei einem Syndikusrechtsanwalt erst dann ausgegangen werden, wenn mindestens 75 % seiner regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit auf anwaltliche Tätigkeiten entfallen.

 

Leitsatz des Antors der NJW-Spezial

 

§ 14 b Nr. 5 FAO

Reine Inkassotätigkeit kein Fall im Sinne der Fachanwaltsordnung

BGH, Beschluss vom 14.11 .2018 - AnwZ (Brfg) 29/18 = BeckRS 2018, 30984

Fundstelle: NJW-Spez. 3/2019, S. 94 ff.

 

 

Mahnt ein Anwalt eine nicht bezahlte ärztliche Rechnung an, betreibt er anschließend das Mahnverfahren und aus dem mangels Widerspruch erwirkten Vollstreckungsbescheid im Fall der Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung, stellt diese Tätigkeit nicht automatisch einen medizinrechtlichen Fall dar.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

§§ 1908 i I, 1805 S. 1, 1806 2. HS BGB, 4 II 2, 5 BORA

Pflichtwidrige Handlung eines anwaltlichen Betreuers

BGH, Beschluss vom 31.10.2018- XII ZB 300/18 = BeckRS 2018, 30147

Fundstelle: NJW-Spez. 1/2019, S. 30

 

 

Ein Anwalt, der als Betreuer bestellt worden ist, handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten auf einem Sammelanderkonto verwaltet.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO §§ 7 Nr. 8, 46 Nr. 2 Abs. 5, RDG § 8 Abs. 1 Nr. 2

Zulassung als Syndikusrechtsanwältin im öffentlichen Dienst

BGH, Urteil vom 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 68/17

Fundstelle: NJW 51/2018, S. 3712

 

1.   Der Zulassungsbescheid zur Syndikusrechtsanwaltschaft muss das Arbeitsverhältnis und die von ihm umfassten Tätigkeiten so genau bezeichnen, dass nachträgliche Veränderungen, die einen Antrag auf Erweiterung der Zulassung oder einen Widerruf der Zulassung erfordern, zu erkennen sind. Dies ist durch eine Bezugnahme auf eingereichte und dem Bescheid angesiegelte Unterlagen möglich.

 

2.  Eine nicht hoheitlich tätige Angestellte bei der Stadt kann die Voraussetzungen für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin erfüllen; insbesondere kann sie nicht gegenüber potenziellen Mandanten den Eindruck erwecken, sie könne wegen ihrer Staatsnähe mehr für sie erreichen als andere Anwälte.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

§§ 7 Nr. 8, 46 a I 1 Nr. 2, 46 III Nr. 1-4 BRAO

Der Syndikusrechtsanwalt im öffentlichen Dienst

BGH, Urteil vom 15.10.2018- AnwZ (Brfg) 20/18 = BeckRS 2018, 27939

Fundstelle: NJW-Spez. 24/2018, S. 767

 

Auch für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst ist die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt im Grundsatz möglich.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

In einer Sonderstudie zum Roland Rechtsreport 2019 hat das Institut für Demoskopie Allensbach in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Richterbund im Auftrag der Roland Rechtsschutzversicherung AG eine deutschlandweite Befragung von Richtern und Staatsanwälten u.a. zu ihren Einstellungen zum deutschen Justizsystem durchgeführt. Diese Studie wurde nunmehr zum zweiten Mal durchgeführt und ist Teil des Roland Rechtsreports, mit dem regelmäßig die öffentliche Meinung zum deutschen Rechtssystem und zu ausgewählten rechtspolitischen Schwerpunktthemen ermittelt wird.

Das Abwicklerlexikon der BRAK ist in aktualisierter Auflage erschienen. Das vom BRAK-Ausschuss Abwickler/Vertreter erarbeitete Lexikon enthält Erläuterungen zu zahlreichen Stichworten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Kanzleiabwicklers i.S.v. § 55 BRAO, etwa zu den Befugnissen und Berichtspflichten des Abwicklers, zum Umgang mit den Mitarbeitern der abzuwickelnden Kanzlei oder zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) des ehemaligen Rechtsanwalts.

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