Die BRAK hatte bereits am 27.8.2020 mit dem beA-Sondernewsletter 2/2020 darüber informiert, dass ab dem 3.9.2020 eine neue Version der beA Client-Security auf der beA-Startseite zum Download bereitstehen wird. In der letzten Ausgabe des beA-Newsletters 12/2020 haben wir auf das Erfordernis einer Aktualisierung nochmals hingewiesen. Vor dem Hintergrund, dass der 15.10.2020 näher rückt, möchten wir dies wiederholen. Was es damit im Einzelnen auf sich hat, lesen Sie im Folgenden.

Zu dem im Juni vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften haben die Rechtsanwaltskammern und die BRAK Stellung genommen. Neben grundlegenden Änderungen im notariellen Berufsrecht enthält der Entwurf auch zahlreiche Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts, insbesondere für die regionalen Rechtsanwaltskammern. Dazu zählen etwa Regelungen zur Versagung bzw. zum Widerruf der Zulassung, die Abschaffung der aus Sicht des BMJV überflüssig gewordenen Anzeigepflicht von Vertreterbestellungen sowie Regelungen, welche die Tätigkeit der Kammervorstände und der Kammergeschäftsstellen betreffen.

Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, das die Richtlinie (EU) 2018/822 (DAC-6) in nationales Recht umsetzt, führt eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen ein. Diese Regelungen gelten seit dem 1.7.2020. Eine Änderungsrichtlinie der Europäischen Union ermöglicht den Mitgliedstaaten eine Verlängerung der Fristen um sechs Monate; hiervon machte das Bundesfinanzministerium – entgegen der Erwartungen – keinen Gebrauch. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine Handlungshinweise zur Mitteilungspflicht dementsprechend aktualisiert.

Es sind E-Mails im Umlauf, die dazu auffordern, ein neues beA-Installationsprogramm herunterzuladen, da am Samstag, dem 29.08.2020, eine neue Version des beA installiert werde. Bitte folgen Sie diesem Link nicht. Die Bundesrechtsanwaltskammer wird am 03.09.2020 ein Update der beA Client-Security bereitstellen. Dieses ist ausschließlich von der beA-Startseite www.bea-brak.de und nicht von anderen Seiten herunterzuladen.

 

§ 46 Abs. 2 S. 1 und 2 RVG; § 397a Abs. 1 Nr. 4 StPO
Erforderlichkeit der Reise zur Revisionshauptverhandlung
BGH, Beschl. v. 10.8.2020 – 5 StR 616/19
Fundstelle: AGS 3/2021, S. 110


1. Die in der ersten Instanz erfolgte Bestellung des Rechtsanwalts als Beistand gem. § 397a Abs. 1 Nr. 4 StPO wirkt über die jeweilige Instanz hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz.
2. Die Teilnahme der Nebenkläger-Vertreterin an der Revisionshauptverhandlung, in der u. a. über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Unterbleiben der Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten zu entscheiden ist, ist zur Wahrnehmung der Interessen der Nebenklägerin und ihrer Rechte geboten.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Nr. 4102 VV RVG
„Verhandeln“ im Haftprüfungstermin
LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 10.8.2020 – 2 KLs 1042 Js 12567/18

Fundstelle: AGS 3/2021, S. 118

Die Terminsgebühr Nr. 4102 Nr. 3 VV entsteht auch dann, wenn im Haftprüfungstermin der Haftprüfungsantrag zwar zurückgenommen worden ist, dem jedoch eine Erörterung der Fortdauer der Untersuchungshaft im Hinblick auf das Fortbestehen des Haftgrundes der Fluchtgefahr vorangegangen ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen ebenso wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer berechtigt sein, zur Beantragung der Überbrückungshilfe zu beraten. Diese Forderung der BRAK hat BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels gegenüber dem Bundesfinanz- und -wirtschaftsministerium erneut bekräftigt. Das vom Bundeskabinett beschlossene Konjunkturprogramm schließt die Anwaltschaft von der Beratung bei der „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, aus, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gäbe.

Unterkategorien

Seite 57 von 332