SGB VI §§ 6 I 1 Nr. 1, V, 231 IVb, IVc; GG Art. 3 I; BRAO §§ 46 a, 46
Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndizi
BSG, Urteil vom 26.2.2020- B 5 RE 2/19 R
Fundstelle: NJW 2020, S. 2980

1.

Von der Rentenversicherungspflicht als Syndikusrechtsanwalt kann nach dem ab 1.1.2016 geltenden Recht rückwirkend vom Beginn dieser Beschäftigung auch befreit werden, wer nur freiwilliges Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk war.

2.

Die Rückwirkung einer Befreiung für eine davor ausgeübte Beschäftigung erfordert die Pflichtmitgliedschaft.

Leitsatz des Verfassers