Funktionsfähigkeit der Rechtsanwaltskammern während Corona
Die BRAK und die regionalen Rechtsanwaltskammern begrüßen ausdrücklich, dass im Hinblick auf die immer noch anhaltende Corona-Pandemie die Regelungen verlängert werden sollen, die eine Durchführung von Wahlen und Beschlüsse der Rechtsanwaltskammern, insbesondere der Kammerversammlung, außerhalb einer Präsenzsitzung ermöglichen. Dies sieht der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für eine Verordnung zur Verlängerung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie (Covid-19-FKG) vor.