Das Bundesministerium der Justiz hat am 17.6.2024 den Referentenentwurf für eine von der Anwaltschaft seit Längerem geforderte Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren in die Verbändeanhörung gegeben. Der Entwurf sieht eine lineare Erhöhung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Danach sollen sog. Wertgebühren, die sich nach der Höhe des Streitwerts bemessen, durchschnittlich um 6 % steigen; Festgebühren sollen um 9 % steigen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass derzeit eine Betrugsmasche im Umlauf ist, bei der nicht existente Rechtsanwaltskanzleien Waren aus angeblichen Insolvenzauflösungen verkaufen und nicht liefern.

Dabei werden auch Internetauftritte vermeintlicher Kanzleien genutzt, die sich an den Internetauftritten echter Kanzleien orientieren und teilweise auch deren Fotos von dort tätigen Personen übernehmen. In einem Fall der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg wurde sogar die Identität einer existierenden Rechtsanwältin übernommen.

Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Meldung auf der Homepage der RAK Hamburg.

Unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren ist das Kernziel des Mitte März von der Bundesregierung verabschiedeten Regierungsentwurfs für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz. Es soll zahlreiche Abläufe vereinfachen und damit unter anderem Unternehmen finanziell entlasten. Dazu setzt der Entwurf unter anderem auf den Abbau von Schriftformerfordernissen, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Belege, eine Abschaffung der Hotelmeldepflicht für im Inland reisende Deutsche und eine Änderung der Größenklassen für Unternehmen im Handelsbilanzrecht.

Der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) Mitte Mai vorgelegte Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 soll das deutsche Steuerrecht in verschiedenen Bereichen unter anderem an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofs anpassen. Zudem sollen Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen geregelt sowie Anpassungen aufgrund von Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen vorgenommen werden.

Die Bundesregierung will die Digitalisierung in der Justiz vorantreiben und dazu vor allem den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung ausbauen. Der dazu im März vorgelegte Regierungsentwurf sieht Änderungen in allen Verfahrensordnungen vor. Zudem enthält er eine Reihe von Verordnungsermächtigungen. Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang Mai einen Diskussionsentwurf für eine Rechtsverordnung zur Übermittlung elektronischer Akten in die Bund-Länder-Abstimmung gegeben; parallel ging der Entwurf an die zuständigen Arbeitsgruppen der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz sowie unter anderem an die BRAK.

Mit dem geplanten Ersten Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) soll die Datenschutzaufsicht in Deutschland vereinheitlicht und zudem Ergebnisse der Evaluierung des BDSG umgesetzt werden. Gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband und der Wirtschaftsprüferkammer hat die BRAK im Vorfeld der ersten Beratung über den Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag am 15.5.2024 gefordert, das Zurückbehaltungsrecht an Handakten der rechts- und steuerberatenden Berufe klar gegen datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche abzusichern.

Die aktuelle Mitgliederstatistik der BRAK zeigt – trotz erneuten Rückgangs bei den Einzelzulassungen – insgesamt einen Zuwachs bei den Mitgliedern der 28 Rechtsanwaltskammern. Zum Stichtag 1.1.2024 hatten die Rechtsanwaltskammern insgesamt 172.514 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (169.388) bedeutet dies insgesamt einen leichten Zuwachs um 3.126 Mitglieder (1,85 %).

Das Bundesministerium der Justiz hat die Ergebnisse einer im Herbst 2023 mit Unterstützung der BRAK in der Anwaltschaft durchgeführten Umfrage veröffentlicht. Darin wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Patentanwältinnen und Patenanwälte zu einer möglichen Lockerung des Fremdbesitzverbots befragt, das derzeit reine Kapitalinvestitionen in Kanzleien untersagt.

Die Bundesregierung hat am 5.6.2024 beschlossen, die Streitwertgrenze, bis zu der die Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von derzeit 5.000 Euro auf 8.000 Euro anzuheben. Darüber hinaus sollen manche Sachgebiete streitwertunabhängig an die Amts- und an die Landgerichte zugewiesen werden. Ziel des Vorhabens ist es, wieder mehr Zivilverfahren vor die Amtsgerichte zu bringen und so die Ziviljustiz vor allem in der Fläche zu stärken.

Ab dem 01.06.2024 startet ein neues Serviceangebot zur Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Ab diesem Zeitpunkt gibt es die Möglichkeit der Buchung von verbindlichen Rückrufterminen.

Die Buchungsplattform steht jederzeit zur Verfügung und es stehen ausreichend Termine innerhalb der Servicezeiten zur Auswahl. Es kann somit ein passender Termin ausgewählt werden mit der Gewährleistung, dass sich ein geschulter Servicemitarbeiter zu dem vereinbarten Termin um das entsprechende Anliegen kümmert.

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