Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten
Mit dem Gesetz zur Regelung des Einsatzes von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation sollen klare Voraussetzungen für den Einsatz dieser Ermittlungsinstrumente durch die Strafverfolgungsbehörden geschaffen werden. Darin wird der bereits bisher gesetzlich geregelte Einsatz von verdeckten Ermittlern generell unter Richtervorbehalt gestellt. Der Einsatz von Vertrauenspersonen wird ebenfalls gesetzlich geregelt und soll im Grundsatz mit verdeckten Ermittlern gleichgestellt werden. Zudem soll die (unzulässige) Tatprovokation im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung geregelt werden.