<p>ZPO § 121 Abs. 1</p> <p>Beiordnung...
ZPO § 121 Abs. 1
Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät im Prozesskostenhilfeverfahren
Im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann der bedürftigen Partei eine Rechtsanwaltssozietät beigeordnet werden.
Leitsatz des Gerichts