VV RVG Nr. 7008; GKG § 28 Abs. 2; GKG-KostVerz. Nr. 9003; UStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 10 Abs. 1 S. 6
Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale
Der gesetzliche Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers umfasst auch die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer.
Leitsatz Schriftleitung AGS
RVG VV Abs. 1 S. 1 zu Nr. 3104
Keine Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren bei schriftlicher Entscheidung
OLG Oldenburg, Beschl. v. 31.03.2009 – 13 WF 63/09 Fundstelle: AGS 2009, S. 219
Eine Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV kommt in Sorgerechtsverfahren ohne mündliche Verhandlung nicht in Betracht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Reiseauslagen des PKH-Anwalts zum Mediationstermin
Ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet worden, hat er gegen die Staatskasse Anspruch auf Vergütung der Auslagen, die durch die Teilnahme am Termin einer vom Prozessgericht angeregten „gerichtsnahen“ Mediation entstehen (hier: Reisekosten und Abwesenheitsgeld).
Leitsatz des Gerichts
RVG § 17 Nr. 1; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4; VwGO §§ 68, 80 Abs. 4, 5
Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht
OVG Hamburg, Beschl. v. 27.03.2009 – 2 So 201/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 274 ff.
RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4; RVG § 17 Nr. 1; VwGO §§ 68, 80 Abs. 4, 5
Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Widerspruchsverfahren auf Verfahrensgebühr des gerichtlichen Eilverfahrens
OVG Hamburg, Beschl. v. 27.03.2009 – 2 So 201/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 538 f. (Gründe veröffentlicht in AGS 2009, 274)
1. Das Widerspruchsverfahren nach § 68 VwGO und das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung nach §§ 80 Abs. 4, 80 a Abs. 1 u. 2 VwGO sind gem. § 17 Nr. 1 RVG verschiedene Angelegenheiten, die jeweils gesondert Gebührentatbestände für die anwaltliche Tätigkeit auslösen.
2. Vertritt ein Bevollmächtigter seinen Mandanten in einem Widerspruchsverfahren und in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem VG, kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr aus dem gerichtlichen Verfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO nicht in Betracht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS