ZPO § 3 Wert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen OLG Köln, Beschl. v. 16.11.2009 – 5 W 32/09 Fundstelle: AGS 2010 S. 247 f.
Der Wert einer Klage auf Einsicht in Behandlungsunterlagen ist grundsätzlich mit 1/10 des zu erwartenden Schadensersatzanspruchs in der Hauptsache anzusetzen.