RVG §§ 15 a Abs. 2, 60 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100
Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15 a Abs. 2 RVG
OLG Dresden, Beschl. v. 13.08.2009 – 3 W 793/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 352 f.
RVG §§ 15 a, 60 Abs. 1 S. 1; VV RVG Nr. 2300, 3100
Anwendung der Neuregelung des § 15 a RVG
1. Der am 05.08.2009 in Kraft getretene § 15 a RVG beinhaltet eine Gesetzesänderung im Sinne des § 60 Abs. 1 RVG und ist daher auf „Altfälle“ nicht anwendbar, so dass es insoweit hinsichtlich der Anrechnungsregelung bei der bisherigen Rechtslage verbleibt.
2. Den Gesetzesmaterialen lässt sich nicht entnehmen, dass der Gesetzgeber die bisher bestehende Anrechnungsregelung lediglich klarstellend korrigieren wollte.
Leitsatz des Gerichts
UWG § 5
Außendarstellung einer neu gegründeten Kanzlei nach vorheriger Sozietätsauflösung
OLG Hamm, Urt. v. 11.08.2009 – 4 U 109/09 = BeckRS 2009, 24122 Fundstelle: NJW-Spezial 2009, S. 719
Eine neu gegründete Kanzlei, die ihren Briefkopf nahezu in identischer Form gestaltet wie eine zuvor aufgelöste Sozietät, in der einer der Kanzleigründer Gesellschafter war, handelt irreführend, da bei den angesprochenen Verkehrskreisen, die die frühere Sozietät kannten, der Eindruck einer Fortführung erweckt wird.
Leitsatz des Einsenders bei der NJW-Spezial
RVG §§ 15 a Abs. 2, 60 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4
Inkrafttreten der Neuregelung des § 15 a Abs. 2 RVG
OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.08.2009 – 8 W 339/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 349 f.
Der am 05.08.2009 in Kraft getretene § 15 a RVG beinhaltet keine Gesetzesänderung i. S. d. § 60 Abs. 1 RVG, sondern enthält lediglich eine Klarstellung des Gesetzgebers zu den bisherigen Anrechnungsregeln (§ 118 Abs. 2 BRAGO und Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV), so dass § 15 a RVG auch noch auf noch nicht abschließend entschiedene „Altfälle“ anzuwenden ist.
Leitsatz des Gerichts
RVG §§ 15 a, 55 Abs. 5 Satz 3, 60 Abs. 1 S. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100
Anrechnung der Geschäftsgebühr beim PKH-Anwalt; Inkrafttreten der Neuregelung des § 55 Abs. 5 RVG
OVG NRW, Beschl. v. 11.08.2009 – 4 E 1609/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 382
2. Die Neufassung des § 55 Abs. 5 S. 3 RVG ist ab ihrem Inkrafttreten am 05.08.2009 anzuwenden. Auf die allgemeine Übergangsregelung in § 60 Abs. 1 S. 1 RVG ist nicht abzustellen.
Leitsatz des Verfassers RVGreport
RVG §§ 15 a, 60 Abs. 1 S. 1; VV RVG Nr. 2300, 3100
Anwendung der Neuregelung des § 15 a Abs. 2 RVG
OLG Frankfurt, Beschl. 10.08.2009 – 12 W 91/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 392
Obwohl § 15 a RVG n. F. am 05.08.2009 in Kraft getreten ist, verbleibt es mangels einer entsprechenden gesonderten Regelung bei der allgemeinen Überleitungsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, wobei die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen ist, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i. S. d. § 15 RVG vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt wurde.
Leitsatz des Gerichts