FamFG §§ 76, 214; ZPO 114 

Verfahrenskostenhilfe für Hauptsacheverfahren auch bei eingeleitetem einstweiligen Anordnungsverfahren 

OLG Hamm, Beschl. v. 09.12.2009 – 10 WF 274/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 235 f.

 

Verfahrenskostenhilfe kann einem Antragsteller im Hauptsacheverfahren nach §§ 1, 2 GewSchG nicht schon deshalb verweigert werden, weil er gleichzeitig ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingeleitet hat. Dies ist nicht mutwillig i. S. d. § 76 FamFG; § 114 ZPO.

 

Leitsatz des Gerichts