<p>Richtline 87/344/EWG</p><p ...
Richtline 87/344/EWG
Rechtsschutzversicherung – Freie Anwaltswahl durch den Versicherungsnehmer
EuGH, Urt. v. 10.09.2009 – Rechtssache C-199/08
Ein Rechtsschutzversicherer kann sich in seinen allgemeinen Bedingungen nicht das Recht vorbehalten, in Fällen, in denen eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern durch dasselbe Ereignis geschädigt sind, selbst den Rechtsvertreter aller betroffenen Versicherungsnehmer auszuwählen.
Leitsatz des Verfassers des KammerReports