Umfang der Angelegenheit bei mehreren Trennungsfolgen
BerHG § 6; RVG § 15; RVG VV Nr. 2503
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 08.11.2009 – 20 W 197/09 Fundstelle: AGS 2009, S. 593
Die verschiedenen Trennungsfolgen stellen im Bereich der Beratungshilfe verschiedene Angelegenheiten dar.
RVG VV Nr. 4141
Strafrechtliche Erledigungsgebühr bei Einstellung des Verfahrens
BGH, Urt. v. 05.11.2009 – IX ZR 237/08 (LG Oldenburg) Fundstelle: NJW 2010, S. 1209 ff.
Eine Zusatzgebühr nach Nr. 4141 VV-RVG fällt nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird.
Leitsatz des Gerichts
FAO § 5; BRAO § 215 Abs. 3
Anforderungen an die Fallbearbeitung durch Syndikusanwalt zur Erlangung des Fachanwaltstitels
BGH, Beschl. v. 04.11.2009 – AnwZ (B) 16/09 (AnwGH Celle) Fundstelle: NJW 2010, S. 377 ff.
1. Eine persönliche Bearbeitung i. S. von § 5 FAO liegt nur vor, wenn sich der Rechtsanwalt – etwa durch Anfertigung von Vermerken und Schriftsätzen oder die Teilnahme an Gerichts- und anderen Verhandlungen – selbst mit der Sache inhaltlich befasst hat.
2. Eine persönliche Bearbeitung in diesem Sinne hat der Rechtsanwalt in der Form des § 6 FAO nachzuweisen, soweit er nicht durch Verwendung eines eigenen Briefkopfs oder in ähnlicher Weise nach außen als Bearbeiter in Erscheinung tritt.
3. Bei einem Syndikusanwalt können Fallbearbeitungen berücksichtigt werden, die er als Syndikus erbracht hat, wenn sie im Übrigen den Vorgaben der Norm entsprechen, in erheblichem Umfang der selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit entstammen und insgesamt bei wertender Betrachtung die praktische Erfahrung vermitteln, die die Führung der Fachanwaltsbezeichnung bei dem anwaltliche Beratung und Vertretung suchenden Publikum erwarten lässt.
4. Der Senat für Anwaltssachen des BGH entscheidet am 1.9.2009 an auch in Altverfahren in der seitdem maßgeblichen verkleinerten Besetzung.
Leitsatz des Gerichts
RVG VV Abs. 2. S. 1 der Anm. zu Nr. 2503, Nr. 3102
Anrechnung der Geschäftsgebühr für Beratungshilfe
LSG NRW, Beschl. v. 29.10.2009 – L 1 B 6/09 AS Fundstelle: RVGreport 2010, S. 260 f.
Die dem Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe angefallene Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG für die Tätigkeit in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren ist auf die im anschließenden sozialgerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV RVG zur Hälfte anzurechnen, wenn beide Verfahren denselben Gegner und Streitgegenstand betreffen, zwischen beiden Verfahren ein gewisser zeitlicher Zusammenhang besteht und beide Verfahren von demselben Rechtsanwalt betrieben werden.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 3104
Keine Terminsgebühr für Austausch von E-Mails
BGH, Beschl. v. 21.10.2009 – IV ZB 27/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 463 f.
Tauschen die Prozessbevollmächtigten zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens E-Mails aus, fällt hierfür eine Terminsgebühr nicht an.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports