RVG §§ 15 a, 60 Abs. 1; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100
Anrechnung der Geschäftsgebühr im Vergabeverfahren; Anwendbarkeit des § 15 a RVG
BGH, Beschl. v. 29.09.2009 – X ZB 1/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 474 f.
1. Die Geschäftsgebühr, die der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer erhält, ist auf die Verfahrensgebühr des Beschwerdeverfahrens anzurechnen.
2. Es handelt sich um dasselbe Verfahren i. S. v. § 15 a Abs. 2 RVG, wenn der Rechtspfleger des OLG die vor der Vergabekammer entstandenen Kosten zusammen mit dem im Nachprüfungsverfahren vor dem OLG entstandenen Kosten festsetzt.
3. Der Senat hat durchgreifende Zweifel, der Auffassung des II. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 2.9.2009, RVGreport 2009, 387 = NJW 2009, 3101 beizutreten, nach der § 15 a RVG auch in sog. Altfällen anzuwenden ist.
Leitsatz des Gerichts; Leitsatz des Verfassers des RVGreports
RVG a. F. §§ 15, 16 Nr. 4; RVG VV Nr. 2503
Beratungshilfe für Ehescheidung und Folgesachen
OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.09.2009 – 6 W 76/08 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 143 f.
Der gebührenrechtliche Begriff der „Angelegenheit“ ist auch für die Bestimmung des Begriffs der „Angelegenheit“ i. S. d. Beratungshilfegesetzes maßgebend. Die Scheidung und die dazugehörigen Folgesachen, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt sind dieselbe Angelegenheit. Der Ehegattentrennungsunterhalt ist eine davon verschiedene Angelegenheit.
Leitsatz des Gerichts
RVG §§ 15 a, 55 Abs. 5, 58, 60 Abs. 1; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100
Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr beim PKH-Anwalt; Anwendbarkeit der §§ 15 a, 55 Abs. 5 RVG
2. Die Anrechnung der nach der Gebührentabelle des § 13 Abs. 1 RVG entstandenen Geschäftsgebühr erfolgt auf die nach der PKH-Anwaltsgebührentabelle des § 49 RVG entstandenen Verfahrensgebühr und nicht auf die Differenz zwischen Wahlanwalts- und PKH-Anwaltsvergütung.
3. Für die Anwendbarkeit der §§ 15 a, 55 Abs. 5 Satz 3 RVG gilt die allgemeine Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
BRAGO § 3 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1
Vermutung unangemessener Höhe einer Vergütungsvereinbarung
BVerfG, Beschl. v. 15.06.2009 – 1 BvR 1342/07 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 299 ff.
Die Rechtsprechung, nach der eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass eine von einem Rechtsanwalt bei Strafverteidigungen vereinbarte Vergütung, die mehr als das 5-fache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, unangemessen hoch und damit zu kürzen ist, verstößt gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und ist deshalb verfassungswidrig.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
Rechtsanwalt Benedikt Trockel
RVG §§ 15 a, 60 Abs. 1; VV RVG Nr. 2300, 3100
Anwendbarkeit des § 15 a RVG
Die Vorschrift des § 15 a RVG ist ab ihrem Inkrafttreten auch auf sog. Altfälle anwendbar.
Leitsatz des Gerichts