VV RVG Nr. 7003, Vorbem. 7 Abs. 2; BRAO §§ 27, 28, 29 a

Geschäftsreise bei Zweigstelle

OLG Dresden, Beschl. v. 07.06.2010 – 2 Ws 93/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 275 f.

Von dem Begriff „Kanzlei“ i. S. d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV wird auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei erfasst. Fahrtkosten für eine Geschäftsreise zu einem Ziel innerhalb der Gemeinde, in der die Zweigstelle unterhalten wird, können deshalb nicht gem. Nr. 7003 VV dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

StPO § 140; RVG § 37

Tätigkeit des Pflichtverteidigers im Verfassungsbeschwerdeverfahren

OLG Rostock, Beschl. v. 02.06.2010 – 1 Ws 127/10 LG Neubrandenburg, Beschl. v. 01.02.2010 – 6 Ks 11/07 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 380 f.

Die Bestellung als Pflichtverteidiger erfasst nicht auch Tätigkeiten im Rahmen der Verfassungsbeschwerde.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist der Beschwerdewert nicht nach § 48 Abs. 2 S. 1 GKG zu bestimmen, sondern gem. § 3 ZPO mit rund einem Drittel des Hauptsachestreitwerts anzusetzen. (Anschluss an BGH, Beschl. v. 15.12.2003 – II ZB 32/03).Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO § 3; GKG § 48 Abs. 2 S. 1

Gegenstandswert im Verfahren auf Ablehnung eines Sachverständigen

OLG München, Beschl. v. 28.05.2010 – 5 W 1403/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 403 f.

Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist der Beschwerdewert nicht nach § 48 Abs. 2 S. 1 GKG zu bestimmen, sondern gem. § 3 ZPO mit rund einem Drittel des Hauptsachestreitwerts anzusetzen. (Anschluss an BGH, Beschl. v. 15.12.2003 – II ZB 32/03).

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

VV RVG Nr. 1008, 2503

Gebührenerhöhung bei Beratungshilfe

 

OLG Naumburg, Beschl. v. 25.05.2010 – 2 Wx 4/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 382

 

Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfe die Erhöhungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 zu, wenn mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind (hier: Widerspruch einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft gegen einen Bescheid einer ARGE SGB II).

Leitsatz des Gerichts

Unterhält nur einer von mehreren Mitmietern eine Rechtschutzversicherung, in der der andere Mieter mitversichert ist, so hat der Rechtsschutzversicherer die allen Mietern entstehenden Kosten zur übernehmen einschließlich der Erhöhung nach Nr. 1008 VV wegen mehrerer Auftraggeber. Leitsazt der Schriftleitung der AGS

ARB §§ 24, 25, 29; VV RVG Nr. 1008 

Mitversicherung erstreckt sich auch auf Gebührenerhöhung 

LG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.05.2010 – 2-08 O 397/09 Fundstelle: AGS 2010, S. 363 f.

Unterhält nur einer von mehreren Mitmietern eine Rechtschutzversicherung, in der der andere Mieter mitversichert ist, so hat der Rechtsschutzversicherer die allen Mietern entstehenden Kosten zur übernehmen einschließlich der Erhöhung nach Nr. 1008 VV wegen mehrerer Auftraggeber.

 

Leitsazt der Schriftleitung der AGS

StPO §§ 37 Abs. 1, 44, 45, 329 Abs. 3; ZPO § 174; BRAO §§ 30, 53

Unwirksame Zustellung bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch Assessor

OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2010- 2 Ws 48/10 Fundstelle: NJW 2010, S. 2532 f.

 

1.      Ein Empfangsbekenntnis muss die persönliche Entgegennahme durch einen Adressaten, der durch seine berufliche Stellung i. S. von § 174 Abs. 1 ZPO qualifiziert ist, erkennen lassen.

2.      Der Adressat einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis kann einen „Assessor“ nicht mit seiner Vertretung ermächtigen, da „Assessor keine berufliche Qualifikation i. S. von § 174 Abs. 1 ZPO ist.

 

Leitsatz des Gerichts

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