Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat am 30.08.2022 ein Informationsschreiben heraus gegeben. Darin stellt sie den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren Zertifikat zur Anmeldung am beA am 8. September 2022 abläuft, wichtige Informationen bereit, damit diese schnellstmöglich ihre neuen Karten in Betrieb nehmen und damit auch nach dem 08.09.2022 auf ihr beA zugreifen können.

BRAO §§ 46 Abs. 2 bis 5, 46 a Abs. 1, RDG § 7 Abs. 1 S. 2
Zulassung einer Schlichterin als Syndikusrechtsanwältin
BGH, Urteil vom 25.08.2022 – AnwZ (Brfg) 3/22
Fundstelle: NJW 2022, S. 3649 ff.

  1. Die Position einer anerkannten Schlichtungsstelle und die damit verbundene Pflicht zur Durchführung von Schlichtungsverfahren auf Grundlage der jeweiligen Verfahrensordnung führt nicht dazu, dass aus den Rechtsangelegenheiten der Beteiligten solche der Schlichtungsstelle werden.
  2. Wird eine Rechtsanwältin als Schlichterin für eine solche Schlichtungsstelle tätig, ist sie nicht nur – wie dies § 46 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 BRAO und § 7 Abs. 1 S. 1 RDG vorsehen – gegenüber Mitgliedern des Arbeitgebers tätig, sondern auch gegenüber den jeweils beteiligten Verbrauchern.

Leitsatz der Redaktion der NJW

GG Art. 2 I, 20 III; ArbGG idF bis 31.12.2021 §§ 46c II, VI, ArbGG § 469; BGB §§ 121 I 1, 187 I, 188 II; KSchG §§ 4 S. 1, 511, 7 Hs. 1; ERVGerFöG Art. 3 Nr. 5, 24111, 26 VII; ERVV idF bis 31.12.2021 §§ 2 I 1, 5 mit Nr. 1 der Bekanntmachung dazu; ERNPfIV SchIH v. 13.12. 2019 § 1; ZPO §§ 85 II, 97 I, 130a, 130d S. 3, 233, 291, 294 I, 298 I  1, 371b
Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze
BAG Urteil vom 25.8.2022 - 6 AZR 499/21
Fundstelle: NJW 2023, S. 623 ff.


Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nicht im Sinne von § 46c II 1 ArbGG aF für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam eingereicht. Das gilt auch, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das im konkreten Fall die Bearbeitung eines solchen Dokuments zulässt.


Leitsatz der REdaktion der NJW

Seit 1.8.2022 regelt die Brüssel IIb-Verordnung die internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in internationalen Familiensachen, insbesondere auch bei internationalen Kindesentführungen. Was die neuen Regelungen für die Praxis bringen, erklärt die Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Familien- und Erbrecht, Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, im aktuellen Libra Rechtsbriefing.

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