STAR 2022: Einblicke zu nicht-anwaltlichem Fachpersonal in Kanzleien
Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) untersucht mit dem STAR-Bericht 2022 die Situation von nicht-anwaltlichem Fachpersonal in Kanzleien.
Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) untersucht mit dem STAR-Bericht 2022 die Situation von nicht-anwaltlichem Fachpersonal in Kanzleien.
Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II soll der Vollzug außenpolitischer EU-Sanktionen verbessert werden, unter anderem durch eine neue Zentralstelle. Die BRAK kritisiert vor allem unklare Zuständigkeiten und eine drohende Durchbrechung der anwaltlichen Verschwiegenheit.
Wer als Anwältin oder Anwalt zugelassen ist, kann zugunsten der berufsständischen Versorgung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Anträge auf Befreiung sind ab dem 1.1.2023 nur noch digital möglich.
Aufgrund der Vielzahl der Hinweise, Nachfragen und Beschwerden, die die Rechtsanwaltskammern und auch die BRAK zum beA-Kartentausch erreicht haben, hat sich die BRAK in den letzten Tagen sehr intensiv mit der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer ausgetauscht und möchten Ihnen folgende Informationen weitergeben:
Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung eine Befragung gestartet. Zur Durchführung der Evaluierungen werden Sie um Unterstützung gebeten.
ZPO § 569 Abs. 2 i. V. m. ZPO § 130 d
Pflicht zur Nutzung des beA für anwaltlichen Insolvenzverwalter
BGH, Beschluss vom 24.11.2022
Fundstelle: NJW-Spezial 2023, S. 94
Legt ein zur Rechtsanwaltschaft zugelassener Insolvenzverwalter Rechtsmittel im Insolvenzverfahren ein, ist dieser zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
ZPO § 130d S. 1; InsO § 4 S. 1
Elektronische Übermittlung durch anwaltlichen Insolvenzverwalter – Rechtsmittel
BGH Beschluss vom 24.11.2022 - IX ZB 11/22
Fundstelle: NJW 2023, S. 525 ff.
Ein anwaltlicher Insolvenzverwalter ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel im Insolvenzverfahren einlegt.
Leitsatz der Redaktion der NJW
RVG §§ 18 Abs. 1 Nr. 16, 25 Abs. 1 Nr. 4, 33 Abs. 1; ZPO §§ 802f, 802g
Gegenstandswert im Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft
BGH, Beschluss vom 18.11.2022 - I ZB 9/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 35 ff.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Wer als Anwältin oder Anwalt ein Dokument aus dem eigenen beA einreicht, muss zur Formwahrung eine einfache elektronische Signatur anfügen, also den eigenen Namen unter den Schriftsatz setzen. Das BAG hat kürzlich entschieden, dass bei einem Einzelanwalt statt des Namens auch „Rechtsanwalt“ genügt.
Die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr leicht verschlechtert. Das konstatiert der Ende Oktober veröffentlichte Rule of Law Index des World Justice Projects. Weltweit zählt Deutschland jedoch weiterhin zu den führenden Staaten.