Neue Pkh-Freibeträge seit 1.1.2023
Bei der Prüfung, ob Prozesskostenhilfe bewilligt wird, müssen Antragsteller ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Die Freibeträge, die dabei vom Einkommen der Antragsteller abgezogen werden, wurden zum 1.1.2023 erhöht. Sie sind in der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2023 festgelegt.