Automatisiertes Mahnverfahren
Basierend auf Informationsschreiben des Justizministeriums Baden-Württemberg hat der Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr der BRAK die nachfolgenden Hinweise erarbeitet
Auswirkungen durch die Einführung des beA
(Hinweistext der BRAK vom 09.09.2016
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist Teil der bereits vorhandenen EGVP-Infrastruktur. Es kann ebenso wie EGVP-Postfächer zur Teilnahme am elektronischen Datenaustausch (EDA) im automatisierten Mahnverfahren verwendet werden.
Grundsätzlich erhält der Antragsteller bzw. dessen Prozessbevollmächtigter Nachrichten des Gerichts auf demjenigen elektronischen Weg zurück, auf dem der Antragsteller bzw. der Prozessbevollmächtig-te Anträge gestellt hat. Solange der Nutzer wie bisher das EGVP zur Antragstellung nutzt, erhält er seine Nachrichten in sein EGVP-Postfach. Auch nach Einführung des beA kann das bisherige EGVP-Postfach vorübergehend weiter genutzt werden. Bis zum 01.01.2018 wird der EGVP-Classic-Client (EGVP-Installer) auf http://www.egvp.de zum Download bereitstehen; der Anwendersupport für EGVP wird mit Ablauf des Jahres 2016 enden.
Erst wenn der Nutzer den Übermittlungsweg zum Gericht wechselt und das beA zur Einreichung eines Mahnantrags nutzt, stellt auch das Gericht den Übermittlungsweg um (dies gilt für das beA ebenso wie für andere, künftig eröffnete Übermittlungswege, wie etwa DE-Mail). Da die bisherige Ausgangssteue-rung bei den Mahngerichten an die Kennziffer gebunden ist, das beA aber unabhängig davon zuge-wiesen wird, muss die Steuerung der Ausgänge einzelverfahrensbezogen umgestellt werden.
Das bedeutet, dass:
• Rechtsanwälte unter Umständen an einem Tag mehrere Nachrichten des Mahngerichts auf unterschiedlichen Übermittlungswegen bekommen können, weil in den anhängigen Verfahren unterschiedliche Eingangswege des jeweils letzten Eingangs hinterlegt sind und
• es vorkommen kann, dass die seither aufsteigend bezeichneten EDA-IDs lückenhaft oder nicht mehr in aufsteigender Reihenfolge ausgeliefert werden.