Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die das deutsche Schiedsrecht (§§ 1025 ff. ZPO) evaluieren und auf Modernisierungsbedarf untersuchen will. Eine großflächige Reform – wie im Jahr 1998 – ist allerdings derzeit nicht vorgesehen. In der Arbeitsgruppe soll eine Reihe rechtswissenschaftlicher Aspekte diskutiert werden, darunter etwa die Vollziehbarerklärung der Entscheidungen von Schiedsgerichten mit Sitz im Ausland durch deutsche Gerichte und die gerichtliche Überprüfung schiedsgerichtlicher Entscheidungen.
Für die BRAK nimmt ein Mitglied des Ausschusses ZPO/GVG an den Sitzungen teil. Die BRAK wird zudem eine Stellungnahme erarbeiten.