BRAO § 43 b Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1

Vorfinanzierung von Schadenaufwendungen durch Rechtsanwälte

BGH, Urteil vom 20.06.2016 - Anwz (Brfg) 26/14

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 279 f.

 

Die Verauslagung von Reparatur- und/oder Sachverständigen- und/oder Abschleppkosten für Mandanten im Rahmen der Bearbeitung von Verkehrsunfallangelegenheiten durch einen Rechtsanwalt verstößt gegen § 49 b Abs. 3 Satz 1 BRAO.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

Eine vor Gericht getragene Robe hat als Berufskleidung des Rechtsanwalts frei von werblichen Aufdrucken zu sein. Dies hatte der BGH bereits am 7.11.2016 entschieden (vgl . Nachrichten aus Berlin 25/2016 v. 21.12.2016). Anderenfalls, so der BGH, würde ihr Zweck konterkariert. Die Bestickung mit Name sowie Internetadresse der Kanzlei sei als Werbung anzusehen.

Der in diesem Verfahren unterlegene Kollege hatte hierauf Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine Verletzung der Meinungsfreiheit, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und nicht zuletzt der anwaltlichen Berufsfreiheit gerügt. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde allerdings nicht zur Entscheidung angenommen und von einer Begründung gemäß § 93d I 3 BVerfGG abgesehen.

Der Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit liegt nunmehr in 5. Auflage vor. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte hat den zuletzt 2012 angepassten Streitwertkatalog mit der Neuauflage erstmals in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gegliedert. Im Allgemeinen Teil finden sich u.a. allgemeine Grundlagen der Streitwertfestsetzung, prozessuale Besonderheiten im Klage- und Rechtsmittelverfahren sowie Rechtsmittel gegen die Streitwertfestsetzung. Der besondere Teil greift die Struktur der einzelnen Bücher des SGB und damit das materielle Recht auf.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat mit Pressemitteilung vom 8.8.2017 die aktuellen Zahlen zu den bis zum 30. Juni 2017 geschlossenen Ausbildungsverträgen bei den Freien Berufen veröffentlicht.

Für das Ausbildungsjahr 2017/2018 zeichnet sich bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen eine positive Tendenz ab. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (23.787 Verträge) wurden wischen dem 1.10..2016 und dem 30.6.2017 mehr Ausbildungsverträge (24.255) neu abgeschlossen. Dies bedeutet einen Zuwachs von fast zwei Prozent.

Weiterführende Links:

Das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/680 ist am 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 25.5.2018 in Kraft; gleichzeitig tritt dann das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) außer Kraft und wird durch eine Neufassung abgelöst.

Die elektronische Akte in der Justiz kommt. Zunächst hatte ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9416) sich lediglich mit der Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren befasst; es sollte eine Grundlage dafür geschaffen werden, dass Akten in der Strafjustiz elektronisch geführt werden und Akteneinsicht elektronisch zu gewähren ist. Zugleich enthielt der Gesetzentwurf Regelungen über den elektronischen Rechtsverkehr in Strafsachen, die bis auf kleinste Details denen in den anderen Verfahrensordnungen entsprechen: Auch in Strafsachen sollte daher das beA als „sicherer Übermittlungsweg“ zum Einsatz kommen können, und die Gerichte sollten verpflichtet werden, ab (grundsätzlich) 2018 den elektronischen Rechtsverkehr zu eröffnen.

Die Rechtsanwaltskammern üben nunmehr nach § 51 GwG eine anlassunabhängige Geldwäscheaufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Dies ist die für die Anwaltschaft wichtigste Änderung, die mit dem am 26.6.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BGBl. 2017 I 1822) einhergeht. Bislang übten die Kammern die Geldwäscheaufsicht auf Beschwerden hin oder bei Kenntnis von entsprechenden Anhaltspunkten aus.

Aktuelles: Sicherheitszertifikat auf der Seite der BNotK erneuert

beA-Karten können Sie über die Internetseite der Bundesnotarkammer (BNotK) konfigurieren, und zwar mit der Signaturanwendungskomponente (SAK). Unter anderem können Sie dort Ihre PIN ändern und ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat nachladen.

Die BNotK weist aktuell darauf hin, dass routinemäßig das Sicherheitszertifikat auf ihrer Website erneuert wurde. Sollte es deswegen zu Problemen beim Aufruf der SAK kommen, dann muss folgender Programmordner gelöscht werden: <Laufwerk>:Users<Benutzername>.secureframework bzw. <Laufwerk>:Benutzer<Benutzername>.secureframework.


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