GVG § 198; RVG § 11

Entschädigung wegen der Dauer des Vergütungsfestsetzungsverfahrens eines Anwalts

OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.01.2017- 6 SchH 1/16 EntV

Fundstelle: NJW 2017, S. 1328 ff.

 

 

1.     Unangemessen ist eine Verfahrensdauer, wenn eine insbesondere an den Merkmalen des § 198 I 2 GVG ausgerichtete und den Gestaltungsspielraum der Gerichte bei der Verfahrensführung beachtende Gewichtung und Abwägung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalls ergibt, dass die Verpflichtung des Staates, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zum Abschluss zu bringen, verletzt ist.

 

2.     Bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung ist die Bedeutung des Rechtsstreits für den Betroffenen zu beachten. Bei einem Vergütungsfestsetzungsverfahres nmit geringem Streitwert ist außerdem eine Abweichung von dem in § 198 Abs. 2 S. 3 GVG niedergelegten Grundsatz nach unten in Betracht zu ziehen.

 

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

ZPO §91 Abs. 2 Satz 1; RVG VV Nr. 3200

Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach Berufungserwiderung in Unkenntnis der Rechtsmittelrücknahme

OLG Celle, Beschluss vom 11.1.2017 - 2 W 1/17

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 109 ff.

 

Reicht der Berufungsbeklagte in unverschuldeter Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rechtsmittelrücknahme eine Berufungserwiderung ein, steht ihm gegen den Berufungsführer ein Anspruch auf Erstattung der vollen Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 W RVG zu.

 

Leitsatz des Gerichts

 

 

RVG §§15 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1

Nach Rücknahme eingereichtes weiteres Scheidungsverfahren

OLG Zweibrücken, Beschluss vom  23.12.2016 - 6 WF 248/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 133 f.

 

 

Ein Scheidungsverfahren, das sich durch Rücknahme des Scheidungsantrags erledigt, und ein später eingelegter neuer Scheidungsantrag, dem ein anderer Vortrag zugrunde liegt (späterer Trennungszeitpunkt), sind in der Regel gebührenrechtlich nicht dieselbe Angelegenheit.

 

Leitsatz des Gerichts

ZPO §91 Abs. 2 Satz 1; RVG VV Nrn. 3100, 3101 Nr. 1

Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr bei Antragserwiderung in Unkenntnis der Antragsrücknahme

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2016 - 8 W 425/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 145 ff.

 

 

Nimmt eine mit einer Klage (hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) oder einem Rechtsmittel überzogene Partei anwaltliche Hilfe in Anspruch, sind die hierdurch angefallenen Kosten auch dann erstattungsfähig, wenn der Kläger/Antragsteller/Rechtsmittelführer seine Anträge zwischenzeitlich zurückgenommen hat und der Gegner oder sein Vertreter hiervon unverschuldet keine Kenntnis hatte (Anschluss an OLG München RVGreport 2016, 425; gegen BGH RVGreport 2016, 186).

 

 

Leitsatz des Gerichts

 

RVG VV Nrn. 2503, 3100; RVG §§49, 55 RVG

Anrechnung der Geschäftsgebühr des Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalts

OLG Dresden, Beschluss vom 30.11.2016 - 20 WF 1122/16

Fundstelle: RVGreport 2017, S. 102 ff.

 

 

Die Geschäftsgebühr, die ein Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe erhalten hat, ist zur Hälfte auf die Vergütung des Rechtsanwalts aus einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach § 49 RVG (und nicht zunächst auf die Differenz zwischen dieser Vergütung und der Wahlanwaltsgebühr) anzurechnen.

 

Leitsatz des Gerichts

 

ZPO § 9; GKG §§ 40, 42, 48

Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage bei wiederkehrenden Leistungen

OLG Hamm, Beschluss vom 09.11.2016 - 1-20 U 216/15

Fundstelle: AGS 2017, S. 122 ff.

 

 

1.     Bei einer Klage auf wiederkehrende Leistung führen die nach Klageerhebung fällig gewordenen Beträge nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts.

 

2.     Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nicht von vornherein im Wege der Leistungsklage, sondern zunächst über eine Feststellungsklage geltend gemacht und die Klage im Laufe des Rechtsstreits auf einen Leistungsantrag umgestellt wird, der die fälligen Renten für die Vergangenheit beziffert.

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG § 59 Abs. 1; FamGKG § 57 Abs. 2; FamFG §76 Abs. 1; ZPO §122 Abs. 1 Nr. 1b

Geltendmachung des Forderungsübergangs auch gegen den bedürftigen Verfahrensgegner

OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 WF 190/16

Fundstelle: RVGreport 2017 S. 136 f.

 

 

Die Staatskasse kann die auf sie gem. § 59 Abs. 1 RVG übergegangenen Ansprüche auf Erstattung der Anwaltsvergütung gegen den erstattungspflichtigen Verfahrensgegner auch dann geltend machen, wenn diesem ebenfalls Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

RVG § 25 Abs. 1 Nr. 1

Gegenstandswert einer wertlosen Forderung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2016- 7 W 45/16

Fundstelle: AGS 2017, S. 84 f.

 

 

Besteht die gepfändete Forderung nicht, dann ist sie als wertlos zu betrachten und gebührenrechtlich nur mit dem Mindestwert von500,00 EUR anzusetzen (Anschluss an OLG Köln RPfleger 2001, 149; entgegen OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 501 [= AGS 2010, 539] und OLG Naumburg NJW-RR 2014, 1151 [= AGS 2014, 516]).

 

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

RVG VV Nr. 3500

Verfahrensgebühr für Entwurf einer Beschwerdeerwiderung

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.06.2016 - 12 Wx 32/16 (KfB)

Fundstelle: AGS 2017, S. 106 f.

 

 

Der Entwurf einer Beschwerdeerwiderung und deren Übersendung an die Mandantschaft löst bereits die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV aus.

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

VwGO §§ 80 Abs. 5, Abs. 7, 151, 165; RVG §§ 15 Abs. 2, 16 Nr. 5

Kostenerstattung bei unterschiedlichen Kostenentscheidungen im Anordnungs- und Abänderungs-, bzw. Aufhebungsverfahren

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom13.02.2017 - 11 B 769/15.A

Fundstelle: AGS 2017, S. 205 ff.

 

 

Nach Abänderung einer Entscheidung gem. § 80 Abs. 5 VwGO im Verfahren nach
§ 80 Abs. 7 VwGO kann jeder Beteiligte aus der für ihn günstigeren Kostenentscheidung die Rechtsanwaltsgebühren gegen den Verfahrensgegner festsetzen lassen. § 16 Nr. 5 RVG steht dem nicht entgegen.

 

Leitsatz der Schriftleitung AGS

 

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