Satzungsversammlung beschließt neue Regeln für Fachanwaltschaften und anwaltliche Werbung
In der vierten Sitzung ihrer 8. Legislaturperiode hat die Satzungsversammlung am 26.5.2025 in Berlin beschlossen, den Nachweiszeitraum für die praktischen Fälle, die zum Erlangen einer Fachanwaltsbezeichnung nötig sind (§ 5 I 1 Fachanwaltsordnung – FAO), von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern. Hintergrund ist, dass sich die dreijährige Frist in den vergangenen Jahren zu einer nur noch schwer überwindbaren Zugangsschranke entwickelt hat.