Neues Datenschutzrecht ab dem 25.05.2018
Europa ist auf dem Weg zur digitalen Datenwirtschaft und ein wesentlicher Baustein ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Ob Unternehmen oder Anwaltskanzlei, alle sind ab dem 25.05.2018 davon betroffen, Übergangsvorschriften gibt es nicht.
Der deutsche Gesetzgeber hat zudem ein neues Datenschutzanpassungsgesetz erlassen (BDSG), welches die europäische Verordnung ergänzt und ebenfalls am 25.05.2018 in Kraft tritt.
Eine von der RAK Düsseldorf erarbeitete Handreichung „Die Datenschutz-Grundverordnung – erste Erkenntnisse und ihre Anwendung auf die anwaltliche Berufspraxis“ finden Sie hier. Verfasserin ist Frau Kollegin Dr. Susanne Offermann-Burckart.