RVG VV Abs. 1 S. 1 zu Nr. 3104
Keine Terminsgebühr im Sorgerechtsverfahren bei schriftlicher Entscheidung
OLG Oldenburg, Beschl. v. 31.03.2009 – 13 WF 63/09 Fundstelle: AGS 2009, S. 219
Eine Terminsgebühr gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV kommt in Sorgerechtsverfahren ohne mündliche Verhandlung nicht in Betracht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Reiseauslagen des PKH-Anwalts zum Mediationstermin
Ist Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt ohne Einschränkung beigeordnet worden, hat er gegen die Staatskasse Anspruch auf Vergütung der Auslagen, die durch die Teilnahme am Termin einer vom Prozessgericht angeregten „gerichtsnahen“ Mediation entstehen (hier: Reisekosten und Abwesenheitsgeld).
Leitsatz des Gerichts
RVG § 17 Nr. 1; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4; VwGO §§ 68, 80 Abs. 4, 5
Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht
OVG Hamburg, Beschl. v. 27.03.2009 – 2 So 201/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 274 ff.
RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4; RVG § 17 Nr. 1; VwGO §§ 68, 80 Abs. 4, 5
Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr aus Widerspruchsverfahren auf Verfahrensgebühr des gerichtlichen Eilverfahrens
OVG Hamburg, Beschl. v. 27.03.2009 – 2 So 201/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 538 f. (Gründe veröffentlicht in AGS 2009, 274)
1. Das Widerspruchsverfahren nach § 68 VwGO und das Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung nach §§ 80 Abs. 4, 80 a Abs. 1 u. 2 VwGO sind gem. § 17 Nr. 1 RVG verschiedene Angelegenheiten, die jeweils gesondert Gebührentatbestände für die anwaltliche Tätigkeit auslösen.
2. Vertritt ein Bevollmächtigter seinen Mandanten in einem Widerspruchsverfahren und in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem VG, kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr aus dem gerichtlichen Verfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO nicht in Betracht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100
Anrechnung einer Geschäftsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
OVG Hamburg, Beschl. v. 25.03.2009 – 2 So 201/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 344 f.
2. Vertritt ein Bevollmächtigter seinen Mandanten in einem Widerspruchsverfahren und in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht, kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr aus dem gerichtlichen Verfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO nicht in Betracht.
Leitsatz des Gerichts
GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1; BORA § 10 Abs. 1 S. 3
Kurzbezeichnung auf Briefbögen eines Rechtsanwalts
BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 24.03.2009 – 1 BvR 144/09 Fundstelle: NJW 2009, S. 2587 f.
Das Benennungsgebot in § 10 Abs. 1 S. 3 BORA ist mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Leitsatz der Redaktion der NJW