GKG §§ 41, 45 Abs. 1; GKG-KostVerz. Nr. 1900
Kein Vergleichsmehrwert durch Vereinbarung einer Abfindung für Räumung; Werterhöhung durch wiederklage auf Ersatz vorgerichtlicher Abwehrkosten
OLG Hamm, Beschl. v. 17.05.2011- 7 W 13/11 Fundstelle: AGS 2011, S. 448 f.
1. Verpflichtet sich der Vermieter in einem Räumungsrechtsstreit zur Zahlung einer „Abfindung“, damit der Mieter der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses zustimmt und auszieht, so führt die vereinbarte Abfindung nicht zu einem Mehrwert des Vergleichs.
2. Verlangt der Beklagte widerklagend Ersatz seiner zur Abwehr der Kündigung vorgerichtlich aufgewandten Anwaltskosten, so handelt es sich nicht um eine wertneutrale Nebenforderung; vielmehr führt die Widerklage zu einer Erhöhung des Verfahrenswertes.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BGB §§ 119 Abs. 1, 121 Abs. 1, 143 Abs. 1; ZPO §§ 122 Abs. 1 Nr. 1 a, 123; GKG §§ 29 Nr. 1 und 2, 31 Abs. 3
Kostenhaftung des Übernahmeschuldners bei Prozesskostenhilfe
OLG Hamm, Beschl. v. 17.05.2011 – I-28 U 60/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 546 ff.
Übernimmt die mit Prozesskostenhilfe prozessierende Partei in einem gerichtlichen Vergleich die Gerichtskosten, kann sie den Prozessvergleich später nicht wegen Irrtums anfechten, wenn sie dem Prozessgegner Gerichtskosten zu erstatten hat, die dieser verauslagt hat.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
FAO § 5 S. 1 HS 1
Anerkennung von Fällen eines anwaltlichen freien Mitarbeiters
BGH, Beschl. v. 16.05.2011 – AnwZ (Brfg) 7/10 = BeckRS 2011, 16680 Fundstelle: NJW-Spezial 2011, S. 479
Ob die von einem anwaltlichen freien Mitarbeiter bearbeiteten Mandate anerkannt werden können, ist nicht bei der Frage der anwaltlichen Berufsausübung, sondern bei der Frage zu prüfen, ob der Anwalt die Fälle persönlich und weisungsfrei i. S. von § 5 S. 1 Halbs. 1 FAO bearbeitet hat.
Leitsatz der Schriftleitung NJW Spezial
RVG § 15 Abs. 2 S. 2; RVG VV Nr. 3200
Berufung und nachgeholtes Zulassungsverfahren einer Angelegenheit
OVG Münster, Beschl. v. 16.05.2011 – 17 E 1418/10 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 27 f.
Wird auf ein erstinstanzliches Urteil zunächst eine nicht statthafte Berufung eingelegt und anschließend zusätzlich ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, handelt es sich um dieselbe Angelegenheit i. S. v. § 15 Abs. 2 RVG.
Leitsatz des Gerichts
GG Art. 13 Abs. 1, Abs. 2; StGB § 352; StPO §§ 102, 103
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen des Verdachts der Gebührenüberhebung
BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschl. v. 05.05.2011 – 2 BvR 1011/10 Fundstelle: NJW 2011, S. 2275 f.
1. Wird die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen des Verdachts der Gebührenüberhebung (§ 352 StGB) angeordnet, so kann für das Gericht Anlass dazu bestehen, sich im Durchsuchungsbeschluss mit der Frage des Vorsatzes, der sich auf die Unrechtmäßigkeit der Gebührenforderung erstrecken muss, auseinanderzusetzen.
2. Die Anordnung der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei wegen des Verdachts der Gebührenüberhebung (§ 352 StGB) zum Zwecke des Auffindens der Handakte in einer Beratungshilfesache ist nicht erforderlich und verstößt deshalb gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn auf Grund der vorliegenden Beratungshilfeakte des Amtsgerichts und der Akten der Rechtsanwaltskammer – die das Ermittlungsverfahren initiiert hat – nicht zweifelhaft ist, dass der Rechtsanwalt trotz Vorliegens eines Beratungshilfescheins eine Gebührenrechnung erstellt hat. Das Auffinden etwaigen entlastenden Materials kann den Grundrechtseingriff nicht rechtfertigen, wenn es dem Rechtsanwalt ohne Weiteres möglich ist, solches Material im Rahmen seiner Verteidigung selbstständig vorzulegen.
Leitsatz der Redaktion der NJW
BRAO § 50 Abs. 5; FAO § 6 Abs. 3 S. 2
Elektronische Arbeitsvorlagen für Fachanwaltsprüfung
AGH NRW, Urt. v. 02.05.2011 – 1 AGH 85/10 Fundstelle: NJW 2011, S. 2981
Arbeitsproben gem. § 6 Abs. 3 S. 2 FAO dürfen von Rechtsanwälten bei der Beantragung von Fachanwaltstiteln auch im Datei-Format vorgelegt werden. Die Fachanwaltsordnung schreibt nicht vor, dass Arbeitsproben zwingend als Papierausdrucke vorgelegt werden müssen, zumal § 50 Abs. 5 BRAO es Rechtsanwälten gestattet, Handakten ausschließlich in elektronischer Form zu führen.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Abs. 1 der Anm. zu Nr. 3335
Gegenstandswert im PKH-Rechtsbeschwerdeverfahren
BGH, Beschl. v. 28.04.2011 – IX ZB 145/09 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 348 f.
In Streitigkeiten um die Gewährung von PKH bestimmt sich der Gegenstandswert nach Abs. 1 der Anm. zu Nr. 3335 VV RVG nach dem Wert der Hauptsache. Dies gilt auch für das (Rechts-)Beschwerdeverfahren.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports